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Pädiatrische Onkologie: Struktur-Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Behandlung soll in spezialisierten kinderonkologischen Zentren gemäß G-BA-Richtlinien erfolgen.
  • Es gelten strenge Vorgaben an die Infrastruktur: Eigene Stationen, Isolationszimmer (mind. 50 %) und die Mitaufnahmemöglichkeit für Eltern.
  • Kinderchirurgie, Neurochirurgie und pädiatrische Intensivmedizin müssen vor Ort oder in fester Kooperation (max. 1 Stunde Fahrzeit) verfügbar sein.
  • Mindestens drei Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Kinderonkologen pro Zentrum sowie spezialisiertes Kinderkrankenpflegepersonal sind verpflichtend.
  • Interdisziplinäre Tumorkonferenzen und Referenzbegutachtungen (Pathologie) sind für alle pädiatrischen Malignome vorgeschrieben.
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Hintergrund

Die S2k-Leitlinie definiert die strukturellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit onkologischen und hämatologischen Erkrankungen. Ziel ist die bestmögliche Heilung unter Vermeidung von Spätfolgen sowie die psychosoziale Unterstützung der Familien. Die Behandlung soll in spezialisierten kinderonkologischen Zentren erfolgen, die für über 95 % der Bevölkerung innerhalb einer Fahrstunde erreichbar sein sollten.

Stationäre und Ambulante Infrastruktur

BereichStrukturelle AnforderungBemerkung
StationärEigene, baulich getrennte StationKeine Durchgangsstation, Mitbelegung mit infektiösen Patienten soll vermieden werden
ZimmerMind. 50 % IsolationszimmerEinzel-/Zweibettzimmer mit eigenem Bad, Mitaufnahme einer Begleitperson muss möglich sein
AmbulanzEigener WartebereichRäumliche Trennung von infektiösen Patienten, Eingriffsraum für Sedierungen erforderlich
IntensivmedizinPädiatrische IntensivstationZwingend am Standort erforderlich
ChirurgieKinder- und NeurochirurgieAm Standort oder über verbindliche Kooperation (max. 1 Stunde Fahrzeit)

Personelle Anforderungen

BerufsgruppeMindestbesetzung / AnforderungEmpfehlungsgrad
Ärztlicher DienstMind. 3 VZÄ Fachärzte für Kinder-Hämato/OnkologieStarke Empfehlung (A)
Rufdienst24/7 Rufdienst durch Facharzt (Eintreffen < 1h)Starke Empfehlung (A)
PflegedienstMind. 2 Kinderkrankenpflegekräfte pro SchichtStarke Empfehlung (A)
Pflege-QualifikationMax. 15 % reguläre Gesundheits-/KrankenpflegerStarke Empfehlung (A)
Psychosozialer DienstPsychologie, Sozialarbeit, Pädagogik (2 VZÄ / 44 Fälle)Empfehlung (B)
Studiendokumentation1 VZÄ pro 35 ZentrumsfälleEmpfehlung (B)

Diagnostik und Interdisziplinäre Zusammenarbeit

  • Pathologie: Biopsien aller pädiatrischen Malignome sollen zeitnah zur Referenzbegutachtung an ausgewiesene Experten gesendet werden. Die Turn-around-Zeit für eine erste Einschätzung sollte einen Werktag betragen.
  • Kinderradiologie: Durchführung nach Studienprotokollen. MRT mit Leber- und Herzeisenbestimmung muss verfügbar sein.
  • Humangenetik: Bei Verdacht auf konstitutionelle Krebsdisposition soll eine humangenetische Beratung und Testung angeboten werden.

Tumorkonferenzen und Boards

Konferenz-TypTeilnehmer (Auswahl)Indikation
Interdisziplinäre TumorkonferenzKinderonkologie, Kinderradiologie, Kinderchirurgie, Strahlentherapie, PathologieSolide Tumoren, Lymphome, Festlegung der Lokaltherapie
LeukämieboardMind. zwei Kinderhämato/-onkologenNeudiagnose Leukämie, Therapieplanung, Indikation zur Stammzelltransplantation
HämatologiekonferenzKinderhämatologie, TransfusionsmedizinKomplexe hämatologische Erkrankungen, Komplikationen

💡Praxis-Tipp

Senden Sie Biopsien pädiatrischer Malignome immer zeitnah zur Referenzbegutachtung an die studienspezifisch ausgewiesenen Pathologen. Etablieren Sie feste SOPs für den Probenversand, um Verzögerungen in der Therapieplanung zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Hämatologie/-Onkologie (oder in fortgeschrittener Weiterbildung), der innerhalb einer Stunde vor Ort in der Krankenversorgung tätig werden kann.
Der Anteil an regulären Gesundheits- und Krankenpflegern darf maximal 15 Prozent betragen. Der Rest muss aus spezialisierten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräften bestehen.
Mindestens 50 % der Zimmer müssen als Isolationszimmer (Einzelzimmer mit eigenem Bad und Schleusenfunktion) nutzbar sein. Die Mitaufnahme einer Begleitperson muss unabhängig vom Alter des Kindes möglich sein.
Nein, aber es muss eine verbindliche Kooperation mit einer zertifizierten Kinderchirurgie und Neurochirurgie bestehen, idealerweise mit einer Fahrzeit von unter einer Stunde.

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