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Analgosedierung Kardiologie: Medikamente und Monitoring

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) aus dem Jahr 2024 standardisiert die Analgosedierung in der kardiovaskulären Medizin. Es richtet sich an erwachsene Patienten bei diagnostischen und interventionellen Eingriffen, mit Ausnahme der kathetergestützten Aortenklappenimplantation (TAVI).

Kardiologische Interventionen wie Katheterablationen oder Klappeneingriffe erfordern zunehmend eine Sedierung, um den Patientenkomfort zu erhöhen und stabile Untersuchungsbedingungen zu gewährleisten. Das Konzept der durch nichtärztliches Assistenzpersonal verabreichten Propofol-Sedierung (NAPS) unter ärztlicher Aufsicht hat sich hierbei in zahlreichen Studien als sicher etabliert.

Ziel des Papiers ist die flächendeckende Umsetzung einer qualitätsgesicherten Versorgung. Es definiert klare Anforderungen an die personelle Qualifikation, die apparative Ausstattung und das Komplikationsmanagement.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Das Konsensuspapier warnt davor, dass der Übergang von einer moderaten zu einer tiefen Sedierung schwer abgrenzbar ist und einer zügigen Dynamik unterliegen kann. Es wird besonders betont, dass bei der Gabe von Flumazenil zur Antagonisierung von Benzodiazepinen eine Resedierung droht, da die Halbwertszeit des Antagonisten deutlich kürzer ist als die der Sedativa. Daher wird eine postprozedurale Überwachung von mindestens 2 Stunden nach einer Antagonisierung dringend empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie kann die Sedierung durch geschultes nichtärztliches Assistenzpersonal erfolgen, sofern dies unter der Aufsicht eines intensivmedizinisch erfahrenen Arztes geschieht. Bei tiefen Sedierungen muss ein zweiter Arzt für das Notfallmanagement sofort verfügbar sein.

Es wird empfohlen, die DGAI-Nüchternheitsgrenzen strikt einzuhalten. Diese betragen 6 Stunden für feste Nahrung und 2 Stunden für klare Flüssigkeiten wie Wasser oder Tee ohne Milch.

Das Konsensuspapier fordert ein kontinuierliches Monitoring von Blutdruck, Herzrhythmus (EKG) und Sauerstoffsättigung (Pulsoxymetrie). Eine Kapnometrie zur Messung des exspiratorischen CO2 kann optional ergänzend eingesetzt werden.

Die Leitlinie weist darauf hin, dass bei Patienten über 65 Jahren häufig eine Dosisreduktion auf 1 bis 1,5 mg/kg Körpergewicht erforderlich ist. Zudem muss bei dieser Patientengruppe mit einer erhöhten Rate an Atemdepressionen und Apnoephasen gerechnet werden.

Eine Entlassung wird erst empfohlen, wenn die Vitalparameter für mindestens eine Stunde stabil sind und der Patient wach sowie vollständig orientiert ist. Zudem muss die Entlassung zwingend in Begleitung eines Erwachsenen erfolgen.

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Quelle: Analgosedierung in der Kardiologie Konsensuspapier der DGK und DGAI 2024 (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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