Isofluran-Sedierung: Indikation und Zusatznutzen
Hintergrund
Der vorliegende Bericht fasst die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu Isofluran zusammen. Bewertet wird der Einsatz zur Sedierung mechanisch beatmeter erwachsener Patientinnen und Patienten während der Intensivtherapie.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe fest. Hierbei sollen Propofol, Midazolam und Dexmedetomidin berücksichtigt werden.
Der pharmazeutische Unternehmer reichte für die Bewertung die randomisierte, offene Studie SED001 ein, in der Isofluran mit Propofol verglichen wurde. Das IQWiG stufte diese Studie jedoch aufgrund methodischer Einschränkungen als nicht geeignet für die Nutzenbewertung ein.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist die inhalative Sedierung mit Isofluran prinzipiell nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein routinemäßiger Wechsel des Sedativums nach 48 Stunden ohne klinische Begründung nicht dem üblichen Versorgungsalltag auf der Intensivstation entspricht.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Nutzenbewertung ist ein Zusatznutzen von Isofluran gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. Es lagen keine geeigneten Studiendaten vor, die den klinischen Versorgungsalltag adäquat abbilden.
Der Bericht weist darauf hin, dass Isofluran ausschließlich über das spezifische Applikationssystem Sedaconda ACD zugeführt werden darf. Die Anwendung darf nur bei intubierten oder tracheotomierten Personen mit gesicherten Atemwegen erfolgen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wird eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe definiert. Dabei sollen Propofol, Midazolam und Dexmedetomidin berücksichtigt werden.
Es wird empfohlen, die klinische Beurteilung der Sedierungstiefe mit einer validierten Skala durchzuführen. Der Bericht nennt hierbei beispielhaft den Richmond Agitation Sedation Score (RASS) zur Steuerung der Dosis.
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Quelle: IQWiG A22-10: Isofluran (Sedierung mechanisch beatmeter Patienten) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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