Ambulante Kardiologie: Therapie bei KHK & Herzinsuff.
Hintergrund
Die Master Pocket-Leitlinie 2025 der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) bündelt die wichtigsten Empfehlungen der europäischen (ESC) und deutschen Fachgesellschaften. Sie ist speziell auf die Bedürfnisse der ambulanten Versorgung zugeschnitten.
Das Dokument fasst zentrale Algorithmen aus verschiedenen kardiologischen Teilbereichen zusammen. Dazu gehören unter anderem die kardiovaskuläre Prävention, das chronische Koronarsyndrom, die Herzinsuffizienz sowie Rhythmusstörungen.
Ziel der Leitlinie ist es, eine evidenzbasierte und leitliniengerechte Diagnostik und Therapie im lokalen Netzwerk zwischen Hausärzten und Fachärzten zu gewährleisten.
💡Praxis-Tipp
Ein wichtiger Hinweis der Leitlinie betrifft das perioperative Management von direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK). Es wird explizit davon abgeraten, bei elektiven nichtkardialen Eingriffen ein "Bridging" mit Heparinen durchzuführen, da dies das Blutungsrisiko erhöht. Stattdessen wird empfohlen, das DOAK je nach Nierenfunktion und Blutungsrisiko des Eingriffs zeitgerecht zu pausieren.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt für die meisten behandelten Patienten einen systolischen Zielblutdruck von 120 bis 129 mmHg. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Therapie gut vertragen wird.
Zur prognoseverbessernden Basistherapie der HFrEF werden vier Substanzklassen empfohlen. Dazu gehören ACE-Hemmer (oder ARNI), Betablocker, Mineralokortikoid-Rezeptor-Antagonisten und SGLT2-Inhibitoren.
Laut Leitlinie wird die Indikation zur Antikoagulation anhand des CHA2DS2-VA-Scores gestellt. Ab einem Score von 2 wird eine orale Antikoagulation, vorzugsweise mit einem DOAK, stark empfohlen.
Bei Patienten mit sehr hohem kardiovaskulären Risiko, wie nach einem akuten Koronarsyndrom, wird ein LDL-Zielwert von unter 1,4 mmol/l (< 55 mg/dl) empfohlen. Zudem sollte eine Reduktion des Ausgangswertes um mindestens 50 % erreicht werden.
Nach einer ersten, unkomplizierten Synkope besteht für Privatfahrer (Gruppe 1) in der Regel keine Einschränkung der Fahreignung. Bei wiederholten oder unklaren Synkopen wird eine erneute Diagnostik empfohlen, und die Fahreignung ist frühestens nach 6 Monaten gegeben.
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Quelle: Master Pocket-Leitlinie: Empfehlungen für die ambulante Versorgung (Version 2025) (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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