CAR-T-Zell-Therapien: T-Zell-Lymphome und Meldepflicht
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf einer kurzen Arzneimittel-Sicherheitswarnung (Drug Safety Mail 2024-07) der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).
CAR-T-Zell-Therapien gehören zu den Arzneimitteln für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP). Sie werden zur Behandlung verschiedener schwerer hämatologischer Neoplasien eingesetzt.
Nach der Zulassung dieser Therapien hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) Fallberichte über T-Zell-Lymphome erhalten, die möglicherweise im Zusammenhang mit der Behandlung stehen. Obwohl die Anzahl der Fälle gering ist, hat der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) ein Signalbewertungsverfahren zu T-Zell-assoziierten Zweitmalignomen gestartet.
💡Praxis-Tipp
Bei der onkologischen Nachsorge nach einer CAR-T-Zell-Therapie wird empfohlen, auf die mögliche Entwicklung von T-Zell-Lymphomen als Zweitmalignom zu achten. Tritt ein solcher Verdachtsfall auf, sollte eine genetische Untersuchung der Tumorzellen veranlasst werden, welche laut AkdÄ von den Herstellern der jeweiligen Präparate angeboten wird.
Häufig gestellte Fragen
Laut der AkdÄ-Information wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis weiterhin als positiv bewertet. Der therapeutische Nutzen bei schweren hämatologischen Grunderkrankungen überwiegt derzeit das Risiko möglicher Zweitmalignome.
Es wird empfohlen, den Verdachtsfall als Nebenwirkung zu melden. Zudem sollte eine genetische Untersuchung der Tumorzellen erfolgen, um den Zusammenhang zu klären.
Die Durchführung der genetischen Untersuchung bei Verdacht auf ein assoziiertes T-Zell-Lymphom wird laut Dokument von den jeweiligen Herstellern der CAR-T-Zell-Therapien angeboten.
Das Verfahren betrifft die sechs derzeit verfügbaren CAR-T-Zell-Therapien. Dazu gehören die Präparate Abecma, Breyanzi, Carvykti, Kymriah, Tecartus und Yescarta.
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Quelle: AkdÄ: Information des Paul-Ehrlich-Institut zu CAR-T-Zell-Therapien: Fallberichte von T-Zell-Lymphomen (AkdÄ, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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