Ionische Röntgenkontrastmittel: Toxizität und Widerruf

Diese Leitlinie stammt aus 2000 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2000)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Röntgenkontrastmittel werden in der medizinischen Bildgebung eingesetzt, um Gefäße und Organstrukturen besser darzustellen. Historisch kamen dabei häufig ionische, hochosmolare Substanzen zum Einsatz.

Diese Zusammenfassung basiert auf einer Sicherheitswarnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2000. Das BfArM bewertet das Nutzen-Risiko-Verhältnis von ionischen Röntgenkontrastmitteln zur intravasalen Anwendung als negativ.

Grund für diese Neubewertung ist die im Vergleich zu neueren Substanzen deutlich höhere Chemo- und Osmotoxizität. Diese toxischen Eigenschaften können zu einer Vielzahl unerwünschter Wirkungen an verschiedenen Organsystemen führen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut BfArM-Warnung ist bei der Auswahl von Röntgenkontrastmitteln für die intravasale Gabe zwingend auf nichtionische, niederosmolare Präparate zurückzugreifen. Es wird darauf hingewiesen, dass die historisch genutzten ionischen Substanzen wie Amidotrizoesäure aufgrund ihrer hohen Osmotoxizität ein unnötiges und vermeidbares Risiko für schwere Nebenwirkungen darstellen.

Häufig gestellte Fragen

Das BfArM hat die Zulassung für die intravasale Anwendung widerrufen, da das Nutzen-Risiko-Verhältnis negativ bewertet wurde. Ionische Kontrastmittel weisen eine deutlich höhere Chemo- und Osmotoxizität auf als moderne Alternativen.

Der Widerruf betrifft explizit die ionischen Wirkstoffe Amidotrizoesäure und Iotalaminsäure. Deren intravasale Anwendung ist laut BfArM nicht mehr vertretbar.

Laut einer vom BfArM zitierten Großstudie traten bei ionischen Kontrastmitteln in 12,66 % der Fälle Nebenwirkungen auf. Bei den nichtionischen Alternativen lag diese Rate bei lediglich 3,13 %.

Gemäß der Publikation wird die Verwendung von nichtionischen, niederosmolaren Kontrastmitteln wie Iopamidol oder Iohexol hervorgehoben. Diese bieten eine gleichwertige Bildqualität bei signifikant geringerem Risiko.

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Quelle: Widerruf von ionischen Röntgenkontrastmitteln (Amidotrizoesäure, Iotalaminsäure) zur intravasalen Anwendung angeordnet (BfArM, 2000). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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