Anaphylaxie durch SonoVue: AkdÄ-Sicherheitswarnung
Hintergrund
Die Drug Safety Mail der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2017 thematisiert das Risiko eines anaphylaktischen Schocks durch das Ultraschallkontrastmittel SonoVue. Dieses Diagnostikum wird unter anderem bei der Echokardiographie sowie der Sonographie von Leber, Mamma und Blutgefäßen eingesetzt.
Die Wirkung von SonoVue beruht auf der Bildung von Mikrobläschen aus Schwefelhexafluorid nach Zugabe von physiologischer Kochsalzlösung. Dadurch wird eine erhöhte Echogenität des Blutes und ein verbessertes Signal-zu-Rausch-Verhältnis erreicht.
Anlass der Warnung ist der Fallbericht eines 47-jährigen Patienten, der kurz nach der Gabe von SonoVue einen schweren, protrahierten anaphylaktischen Schock entwickelte. Trotz umgehender Reanimation verstarb der Patient zwei Tage später, was die Relevanz der bekannten Warnhinweise unterstreicht.
Empfehlungen
Die AkdÄ formuliert basierend auf dem Fallbericht und der Fachinformation folgende Kernaspekte für die Anwendung:
Strenge Indikationsstellung
Laut AkdÄ soll das Kontrastmittel nur bei Patienten angewendet werden, bei denen die Ultraschalluntersuchung ohne Kontrastmittel nicht aussagekräftig ist. Es wird nachdrücklich an eine strenge Indikationsstellung erinnert.
Notfallbereitschaft
Die Meldung betont, dass die Anwendung nur unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen erfolgen sollte:
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Vorhandensein einer vollständigen Notfallausrüstung
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Durchführung ausschließlich durch entsprechend geschultes Personal
Einfluss von Betablockern
Die AkdÄ weist darauf hin, dass die gleichzeitige Einnahme von Betablockern das Risiko bei einer allergischen Reaktion signifikant beeinflusst. Betablocker können anaphylaktische Reaktionen verstärken. Zudem wird gewarnt, dass sie das Ansprechen auf übliche Dosen von Adrenalin in der Notfalltherapie verhindern können.
Kontraindikationen
Die AkdÄ verweist auf die Fachinformation, laut der Überempfindlichkeiten bis hin zum anaphylaktischen Schock als seltene Nebenwirkung (≥ 1/10.000 bis < 1/1000) eingestuft werden.
Besondere Vorsicht ist laut Warnung bei folgenden Patientengruppen geboten:
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Patienten mit akutem Koronarsyndrom
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Patienten mit klinisch instabiler ischämischer Herzkrankheit
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Patienten mit kürzlich durchgeführten Koronarinterventionen
Bei diesen Risikogruppen können allergieähnliche oder vasodilatorische Reaktionen zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Hinweis der AkdÄ ist die potenziell fatale Interaktion mit Betablockern bei einer Anaphylaxie. Es wird davor gewarnt, dass Betablocker nicht nur die anaphylaktische Reaktion an sich verstärken, sondern auch die lebensrettende Wirkung von Adrenalin in üblichen Dosierungen blockieren können.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ soll das Kontrastmittel nur angewendet werden, wenn die Ultraschalluntersuchung ohne Kontrastmittel keine ausreichende Aussagekraft besitzt. Es wird eine strenge Indikationsstellung gefordert.
In der Fachinformation wird eine Überempfindlichkeit einschließlich eines anaphylaktischen Schocks als seltene Nebenwirkung angegeben. Die Häufigkeit wird mit ≥ 1/10.000 bis < 1/1000 beziffert.
Die AkdÄ warnt, dass eine bestehende Medikation mit Betablockern anaphylaktische Reaktionen verstärken kann. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Betablocker das Ansprechen auf die üblichen Adrenalin-Dosen bei der Reanimation verhindern können.
Es wird zu äußerster Vorsicht bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom oder klinisch instabiler ischämischer Herzkrankheit geraten. Dazu zählen laut Meldung auch kürzlich durchgeführte Koronarinterventionen.
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Quelle: AkdÄ: Anaphylaktischer Schock nach Anwendung eines Ultraschallkontrastmittels. (AkdÄ, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.