Ultraschall vor 24. SSW: Gestationsalter & Diagnostik
Hintergrund
Die WHO-Leitlinie von 2022 aktualisiert die Empfehlungen zur fetalen und maternalen Beurteilung im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Im Fokus steht die routinemäßige Ultraschalluntersuchung vor der 24. Schwangerschaftswoche.
Ziel der Untersuchung ist es, eine positive Schwangerschaftserfahrung zu fördern und klinisch relevante Parameter frühzeitig zu erfassen. Die aktuelle Evidenzlage bestätigt dabei die bereits bestehenden Empfehlungen aus dem Jahr 2016.
Die Leitlinie richtet sich an medizinisches Fachpersonal sowie politische Entscheidungsträger. Sie beleuchtet neben den rein klinischen Effekten auch Aspekte der Implementierung, der Ethik und der Ressourcennutzung in unterschiedlichen Gesundheitssystemen.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft:
Kernempfehlung
Es wird ein Ultraschall vor der 24. Schwangerschaftswoche für alle schwangeren Frauen empfohlen. Dies dient der Bestimmung des Gestationsalters, der Erkennung von Mehrlingsschwangerschaften und fetalen Anomalien sowie der Vermeidung von Geburtseinleitungen bei Übertragung.
Untersuchungsparameter
Laut Leitlinie richtet sich der Fokus der Untersuchung nach dem genauen Zeitpunkt der Durchführung. Folgende Parameter sollen systematisch beurteilt werden:
| Untersuchungszeitpunkt | Zu beurteilende Parameter |
|---|---|
| Generell (vor 24. SSW) | Schwangerschaftssitz, Herzaktion, fetale Größe, Gestationsalter, Anzahl der Feten, Chorionizität/Amnionizität |
| Nach der 18. SSW (zusätzlich) | Anatomie (Kopf, Hals, Gesicht, Wirbelsäule, Thorax, Herz, Abdomen, Extremitäten), Plazenta, Nabelschnur |
Aufklärung und Beratung
Die Leitlinie betont die Wichtigkeit einer umfassenden und verständlichen Aufklärung vor der Untersuchung.
-
Schwangere müssen über den klinischen Zweck, die Vorteile und die Grenzen des Ultraschalls informiert werden.
-
Es wird empfohlen, auf die Möglichkeit der Entdeckung fetaler Anomalien und die damit verbundenen psychologischen Konsequenzen hinzuweisen.
-
Die Untersuchung ist freiwillig und erfordert das Einverständnis der Schwangeren.
Qualifikation und Rahmenbedingungen
Die Durchführung geburtshilflicher Ultraschalluntersuchungen erfordert ein spezialisiertes Training des Personals. Es wird empfohlen, das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) anzuwenden, um die fetale Ultraschallexposition so gering wie möglich zu halten.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie ist es essenziell, Schwangere über die Grenzen der Ultraschalldiagnostik aufzuklären. Der Nachweis einer fetalen Herzaktion schließt einen späteren Schwangerschaftsverlust nicht aus, und nicht alle fetalen Anomalien sind frühzeitig erkennbar. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Schätzung des fetalen Gewichts ungenau sein kann.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt die Untersuchung zur genauen Bestimmung des Gestationsalters und zur Erkennung von Mehrlingsschwangerschaften. Zudem hilft sie, fetale Anomalien frühzeitig zu detektieren und unnötige Geburtseinleitungen wegen vermeintlicher Übertragung zu vermeiden.
Es wird empfohlen, den Sitz der Schwangerschaft, die Herzaktion, die fetale Größe und das Gestationsalter zu dokumentieren. Bei Mehrlingsschwangerschaften sollen laut Leitlinie zusätzlich Chorionizität und Amnionizität bestimmt werden.
Laut Leitlinie müssen Schwangere vorab über den Zweck und die Freiwilligkeit der Untersuchung informiert werden. Es wird empfohlen, transparent über die Möglichkeit eines auffälligen Befundes und die diagnostischen Grenzen zu sprechen.
Die Leitlinie weist darauf hin, dass die Mitteilung des fetalen Geschlechts in bestimmten kulturellen Kontexten negative Folgen haben kann. Es wird empfohlen, die Angemessenheit der Geschlechtsmitteilung je nach lokalem und sozialem Umfeld kritisch zu prüfen.
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Quelle: Maternal and fetal assessment update: imaging ultrasound before 24 weeks of pregnancy (WHO, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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