Ventrikuläre Arrhythmien: ICD-Therapie und Ablation
Hintergrund
Die kommentierte ESC-Leitlinie (2022) behandelt das Management ventrikulärer Arrhythmien und die Prävention des plötzlichen Herztodes. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) ordnet diese Empfehlungen für die nationale Versorgungssituation ein.
Ein zentraler Aspekt der Aktualisierung ist die zunehmende Bedeutung einer multidisziplinären Expertise. Es wird betont, dass neben kardiologischen Grundfertigkeiten auch spezielle Kenntnisse in kardialer Pathologie, Humangenetik und Bildgebung erforderlich sind.
Zudem rückt die Leitlinie von der linksventrikulären Ejektionsfraktion (LVEF) als alleinigem Kriterium für die Risikostratifizierung ab. Stattdessen wird ein individualisierter Ansatz unter Einbezug von MRT-Befunden und genetischen Markern fokussiert.
💡Praxis-Tipp
In der Akutbehandlung hämodynamisch tolerierter, monomorpher Kammertachykardien weist die Leitlinie darauf hin, dass Amiodaron eine vergleichsweise geringe Wirksamkeit bei der Terminierung zeigt. Stattdessen wird die elektrische Kardioversion stark empfohlen, während medikamentös Alternativen wie Ajmalin (unter strenger Beachtung der Kontraindikationen bei struktureller Herzerkrankung) in Betracht gezogen werden sollten.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt den S-ICD als Alternative zum transvenösen System bei Patienten, die keine antibradykarde oder antitachykarde Stimulation benötigen. Dies basiert auf dem Nutzen bezüglich einer reduzierten Rate sondenassoziierter Komplikationen.
Es wird ein deutlich erweiterter Einsatz der kardialen MRT empfohlen, insbesondere zur Risikostratifizierung bei dilatativer Kardiomyopathie. Der Nachweis von Late-Gadolinium-Enhancement (LGE) dient dabei als wichtiger prognostischer Marker für die Entscheidung zur ICD-Therapie.
Bei Extrasystolen oder Tachykardien aus dem rechtsventrikulären Ausflusstrakt oder dem linken Faszikel wird die Ablation als Erstlinientherapie empfohlen. Medikamentöse Therapien mit Betablockern wurden in diesem Kontext herabgestuft.
Die Empfehlung zur primärprophylaktischen ICD-Implantation bei nichtischämischer Kardiomyopathie und einer LVEF ≤ 35 % wurde auf eine Klasse-IIa-Empfehlung herabgestuft. Es wird stattdessen eine individualisierte Risikobewertung unter Einbezug von Genetik und MRT-Befunden angeraten.
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Quelle: Kommentar zu den Leitlinien (2022) der ESC zu ventrikulären Arrhythmien und Prävention des plötzlichen Herztodes (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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