DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)2021Kardiologie

Katheterablation ventrikulärer Arrhythmien: Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf dem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) zur Katheterablation ventrikulärer Arrhythmien (VA). Das Dokument stellt eine für Deutschland adaptierte Zusammenfassung des internationalen Expertenkonsensus (HRS/EHRA/APHRS/LAHRS) aus dem Jahr 2019 dar.

Die Katheterablation von Kammertachykardien (VT) gilt als sehr effektive Therapieoption für Patienten mit und ohne strukturelle Herzerkrankung. Die Leitlinie betont, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit stark von der zugrunde liegenden kardialen Pathologie abhängt. Bei ischämischer Kardiomyopathie (ICM) werden deutlich höhere Erfolgsraten erzielt als bei nichtischämischer Kardiomyopathie (NICM).

Aufgrund der Komplexität der Eingriffe wird eine interdisziplinäre Evaluation der Patienten unter Einbeziehung einer elektrophysiologischen Expertise empfohlen. Ziel der Leitlinie ist die Standardisierung von Indikationsstellung, Durchführung, Patientenselektion und Nachsorge.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie können schwerwiegende Komplikationen wie Perikardtamponaden oder Verletzungen von Klappen und Koronararterien auch verzögert auftreten. Es wird daher betont, dass bei jeder klinischen oder hämodynamischen Verschlechterung in den Stunden nach der Ablation primär an Prozedur-assoziierte Komplikationen gedacht werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt eine Ablation asymptomatischer ventrikulärer Extrasystolen unabhängig von deren Häufigkeit nur in Ausnahmefällen. Sie ist primär dann gerechtfertigt, wenn dadurch eine eingeschränkte linksventrikuläre Funktion wiederhergestellt werden soll.

Als am besten evaluierter Endpunkt gilt die Nicht-Induzierbarkeit jeglicher ventrikulärer Tachykardien nach der Ablation. Insbesondere bei Patienten mit ischämischer Kardiomyopathie ist dies laut Leitlinie mit einem besseren arrhythmiefreien Überleben assoziiert.

Es wird empfohlen, in den ersten 24 Stunden nach der Ablation eine kontinuierliche Hämodynamik- und Rhythmusüberwachung durchzuführen. Bei Patienten mit implantiertem ICD sollte zudem eine Auslesung innerhalb der ersten 48 Stunden erfolgen.

Laut Leitlinie wird bei allen Patienten eine Echokardiographie zur Evaluation der Ventrikelfunktion und zum Thrombusausschluss empfohlen. Ergänzend sollte eine kardiale Schnittbilddiagnostik (CT oder MRT) zur Beurteilung der strukturellen Herzerkrankung erwogen werden.

Nach einem arteriellen Zugang für die Ablation ventrikulärer Arrhythmien wird die Verwendung von Verschlusssystemen empfohlen. Diese zeigen laut Leitlinie Vorteile bezüglich der Schnelligkeit der Hämostase und der Patientenmobilisierung.

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Quelle: Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zur Katheterablation ventrikulärer Arrhythmien (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie), 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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