G-BA2011

Ticagrelor: Therapie des akuten Koronarsyndroms (ACS)

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument beschreibt das abgeschlossene Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ticagrelor.

Ticagrelor, vertrieben unter dem Handelsnamen Brilique®, wird im therapeutischen Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingesetzt. Die spezifische Indikation umfasst die Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei einem akuten Koronarsyndrom.

Bei einem akuten Koronarsyndrom ist die medikamentöse Hemmung der Thrombozytenaggregation entscheidend, um weitere kardiovaskuläre Komplikationen zu verhindern. Das G-BA-Verfahren bewertet den Zusatznutzen solcher neuen Wirkstoffe im Vergleich zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Empfehlungen

Der G-BA dokumentiert in diesem Text den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung für Ticagrelor. Da es sich um ein rein administratives Verfahrensdokument handelt, werden keine direkten klinischen Handlungsanweisungen formuliert.

Ergebnisse der Nutzenbewertung

Die vorliegende Quelle listet ausschließlich die administrativen Meilensteine auf. Die konkreten Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens für verschiedene Patientengruppen sowie die zugrundeliegenden klinischen Studienergebnisse sind in den verlinkten Dokumenten (wie dem Beschlusstext und den tragenden Gründen) hinterlegt und nicht Teil dieses Übersichtsartikels.

Laut Dokument wurden folgende Unterlagen zur Bewertung herangezogen:

  • Das vom pharmazeutischen Unternehmer (AstraZeneca GmbH) eingereichte Dossier (Module 1 bis 4)

  • Die Nutzenbewertung des IQWiG

  • Die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen

Verfahrensablauf und Beschlussfassung

Das Bewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2011-01-01-D-001) umfasste laut G-BA folgende Meilensteine:

  • Beginn des Verfahrens: 01.01.2011 mit anschließender Dossiereinreichung.

  • IQWiG-Bewertung: Veröffentlichung am 04.10.2011.

  • Stellungnahmeverfahren: Schriftliche Frist bis 25.10.2011, mündliche Anhörung am 17.11.2011.

  • Beschlussfassung: Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) erfolgte am 15.12.2011 und trat am 20.01.2012 in Kraft.

Ein weiteres Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff wurde laut Dokument am 01.04.2016 eingeleitet und ist ebenfalls abgeschlossen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die klinische Entscheidungsfindung und die Verordnung von Ticagrelor die detaillierten Ergebnisse des G-BA-Beschlusses (insbesondere die Festlegungen zum Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie) in den entsprechenden Volltextdokumenten konsultiert werden sollten, da die Übersichtsseite nur den administrativen Rahmen abbildet.

Häufig gestellte Fragen

Ticagrelor (Brilique®) wurde für die Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei einem akuten Koronarsyndrom bewertet.

Der Beschluss des G-BA zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 20.01.2012 in Kraft.

Die detaillierten Ergebnisse und klinischen Bewertungen sind in den verlinkten Dokumenten des G-BA, wie dem Beschlusstext und der IQWiG-Nutzenbewertung, zu finden. Die Übersichtsseite selbst enthält diese klinischen Daten nicht.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ticagrelor (Prävention atherothrombotischer Ereignisse) (G-BA, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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