Apixaban: Therapie und Prophylaxe bei TVT und LE
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA führte ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Apixaban (Handelsname Eliquis®) durch.
Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens aus dem Jahr 2015 ist ein neues Anwendungsgebiet des Medikaments. Es geht um die Behandlung und Prophylaxe von venösen Thromboembolien bei erwachsenen Personen.
Apixaban gehört zur Gruppe der direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK). Die Nutzenbewertung ist ein zentraler Schritt im deutschen Gesundheitssystem, um den therapeutischen Stellenwert und das Ausmaß des Zusatznutzens eines Medikaments im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (wie beispielsweise Enoxaparin oder Vitamin-K-Antagonisten) festzustellen.
💡Praxis-Tipp
Laut G-BA-Dokumentation wird bei hämodynamisch instabilen Personen mit Lungenembolie auf besondere Warnhinweise in der Fachinformation verwiesen, weshalb in dieser Situation eine strenge Indikationsprüfung empfohlen wird.
Häufig gestellte Fragen
Das Verfahren umfasst die Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE). Zudem schließt es die Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen ein.
Die Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen des G-BA-Beschlusses vom 19.02.2015 dokumentiert. Sie sind Teil der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.
Das Dokument verweist bei hämodynamisch instabilen Personen mit Lungenembolie auf den Abschnitt 4.4 der Fachinformation. Hier gelten spezifische Warnhinweise für die Anwendung.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Apixaban (neues Anwendungsgebiet: Behandlung und Prophylaxe von Venenthrombosen und Lungenembolien) (G-BA, 2014). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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