Apixaban: VTE-Prophylaxe nach Hüft- oder Knie-TEP

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Nach orthopädischen Eingriffen wie dem Ersatz von Hüft- oder Kniegelenken besteht ein hohes Risiko für venöse Thromboembolien (VTE). Eine medikamentöse Thromboseprophylaxe ist in diesem Setting klinischer Standard, um potenziell lebensbedrohliche Komplikationen wie tiefe Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien zu verhindern.

Das vorliegende Dokument fasst das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Apixaban zusammen. Es handelt sich um ein administratives Dokument, das den formalen Ablauf der Bewertung dokumentiert.

Das spezifische Bewertungsverfahren aus dem Jahr 2011/2012 bezieht sich auf den Einsatz des Medikaments nach elektiven Gelenkersatzoperationen. Der Wirkstoff wird unter dem Handelsnamen Eliquis® vertrieben.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses spezifische G-BA-Dokument ausschließlich den formalen Ablauf der Nutzenbewertung von Apixaban dokumentiert und keine klinischen Dosierungsschemata enthält. Für die praktische Anwendung und Dosisfindung bei der VTE-Prophylaxe nach Gelenkersatz wird die Konsultation der aktuellen Fachinformation sowie der entsprechenden medizinischen S3-Leitlinien empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument bezieht sich die Nutzenbewertung auf die Prophylaxe venöser thromboembolischer Ereignisse. Dies gilt spezifisch für den Einsatz nach Hüft- oder Kniegelenksersatzoperationen.

Der in den Unterlagen des Gemeinsamen Bundesausschusses geführte Handelsname für den Wirkstoff Apixaban lautet Eliquis®.

Ja, das Dokument verweist auf weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff. Diese datieren auf den 01.01.2013 sowie den 01.09.2014.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Apixaban (Prophylaxe venöser Thromboembolien) (G-BA, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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