G-BA2011

Apixaban (Eliquis) VTE-Prophylaxe: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Nach orthopädischen Eingriffen wie dem Ersatz von Hüft- oder Kniegelenken besteht ein hohes Risiko für venöse Thromboembolien (VTE). Eine medikamentöse Thromboseprophylaxe ist in diesem Setting klinischer Standard, um potenziell lebensbedrohliche Komplikationen wie tiefe Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien zu verhindern.

Das vorliegende Dokument fasst das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Apixaban zusammen. Es handelt sich um ein administratives Dokument, das den formalen Ablauf der Bewertung dokumentiert.

Das spezifische Bewertungsverfahren aus dem Jahr 2011/2012 bezieht sich auf den Einsatz des Medikaments nach elektiven Gelenkersatzoperationen. Der Wirkstoff wird unter dem Handelsnamen Eliquis® vertrieben.

Empfehlungen

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens. Das Dokument enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den formalen Bewertungsprozess.

Gegenstand der Bewertung

Der G-BA-Beschluss bezieht sich auf folgende Parameter:

  • Wirkstoff: Apixaban (Handelsname: Eliquis®)

  • Indikation: Prophylaxe venöser thromboembolischer Ereignisse

  • Patientengruppe: Personen nach Hüft- oder Kniegelenksersatzoperationen

  • Pharmazeutischer Unternehmer: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA / Pfizer Deutschland GmbH

Verfahrensablauf

Das Nutzenbewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2011-06-15-D-009) durchlief laut Dokumentation folgende formale Schritte:

  • Beginn des Verfahrens am 15.06.2011

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das IQWiG am 15.03.2012

  • Mündliche Anhörung am 24.04.2012

  • Finale Beschlussfassungen am 07.06.2012 und 06.09.2012

Weitere Entwicklungen

Das Dokument weist darauf hin, dass der Wirkstoff Apixaban Gegenstand weiterer Bewertungsverfahren war. Es werden abgeschlossene Folgeverfahren zum 01.01.2013 sowie zum 01.09.2014 gelistet.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses spezifische G-BA-Dokument ausschließlich den formalen Ablauf der Nutzenbewertung von Apixaban dokumentiert und keine klinischen Dosierungsschemata enthält. Für die praktische Anwendung und Dosisfindung bei der VTE-Prophylaxe nach Gelenkersatz wird die Konsultation der aktuellen Fachinformation sowie der entsprechenden medizinischen S3-Leitlinien empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument bezieht sich die Nutzenbewertung auf die Prophylaxe venöser thromboembolischer Ereignisse. Dies gilt spezifisch für den Einsatz nach Hüft- oder Kniegelenksersatzoperationen.

Der in den Unterlagen des Gemeinsamen Bundesausschusses geführte Handelsname für den Wirkstoff Apixaban lautet Eliquis®.

Ja, das Dokument verweist auf weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff. Diese datieren auf den 01.01.2013 sowie den 01.09.2014.

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