G-BA2011

Regadenoson (Rapiscan): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Regadenoson (Handelsname Rapiscan®) wird im Rahmen der kardiologischen Diagnostik für Myokardperfusionsaufnahmen eingesetzt.

Es dient als pharmakologisches Stressagens bei Patienten, die für eine Ischämiediagnostik keiner adäquaten physischen Belastung unterzogen werden können. Die Substanz bewirkt eine Vasodilatation der Koronargefäße, um Durchblutungsstörungen des Herzmuskels bildgebend darzustellen.

Der G-BA hat im Jahr 2011 ein formales Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für diesen Wirkstoff eingeleitet. Das Verfahren unterlag der Übergangsfrist nach § 10 der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV).

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss dokumentiert den administrativen Ablauf und das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung für Regadenoson.

Dossiereinreichung

Laut G-BA-Dokumentation wurde durch den pharmazeutischen Unternehmer (Rapidscan Pharma Solutions EU Ltd.) kein Dossier oder ein unvollständiges Dossier zur Bewertung eingereicht.

Verfahrensstatus

Gemäß den veröffentlichten Daten stellt sich der Verfahrensablauf wie folgt dar:

  • Beginn des Verfahrens: 15.04.2011

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung: 16.01.2012

  • Beschlussfassung: 29.03.2012

  • Inkrafttreten des Beschlusses: 30.03.2012

Das Nutzenbewertungsverfahren aus dem Jahr 2011/2012 ist offiziell abgeschlossen. Ein weiteres Bewertungsverfahren aus dem Jahr 2019 wird in den Dokumenten als "aufgehoben" gelistet.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Anwendung von Regadenoson (Rapiscan®) ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der frühen Nutzenbewertung durch den G-BA im Jahr 2011/2012 kein vollständiges Dossier des Herstellers vorlag. Dies führt formal dazu, dass ein Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V nicht belegt ist.

Häufig gestellte Fragen

Regadenoson wird im Rahmen der kardiologischen Diagnostik für Myokardperfusionsaufnahmen verwendet. Es dient als pharmakologisches Stressagens bei Patienten, die nicht ausreichend körperlich belastbar sind.

Laut G-BA-Dokumentation reichte der pharmazeutische Unternehmer im Verfahren 2011/2012 kein oder nur ein unvollständiges Dossier ein. Ein Zusatznutzen konnte auf dieser Basis formal nicht festgestellt werden.

Gemäß den G-BA-Daten ist das ursprüngliche Verfahren mit dem Beschluss vom 29.03.2012 abgeschlossen. Ein späteres Verfahren aus dem Jahr 2019 wurde laut Dokumentation aufgehoben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Regadenoson (Myokardperfusionsaufnahmen) (G-BA, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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