Stützverbände bei Frakturen: Indikation und Technik
Hintergrund
Die DGOOC-Leitlinie (2019) behandelt den Einsatz von Stützverbänden bei Frakturen und Verletzungen im Erwachsenenalter. Fixierende Verbände kommen sowohl in der primären konservativen Therapie als auch im perioperativen Management zum Einsatz.
Jährlich ereignen sich in Deutschland über neun Millionen Unfälle, die häufig eine Ruhigstellung erfordern. Die Wahl des Behandlungsverfahrens hängt dabei maßgeblich von der Lokalisation, dem Verletzungsmechanismus und den Begleitumständen ab.
Neben klassischen Mineralgipsen umfasst das Spektrum heutzutage auch Kunststoffgipse, Orthesen und funktionelle Bewegungsschienen. Die Leitlinie betont die Wichtigkeit einer korrekten Indikationsstellung, um Komplikationen wie Gelenkeinsteifungen oder Nervenschäden zu vermeiden.
Empfehlungen
Diagnostik
Laut Leitlinie wird eine strukturierte klinische Untersuchung empfohlen, die Inspektion, Palpation sowie die Prüfung von Durchblutung, Motorik und Sensibilität umfasst. Es wird betont, dass Wunden und offene Frakturen nicht wiederholt untersucht werden sollen.
Als Standard-Bildgebung wird ein Röntgen der betroffenen Region in zwei Ebenen empfohlen. Bei spezifischen Fragestellungen kann die Diagnostik gemäß Leitlinie um Kompartmentdruckmessung, CT, MRT oder Sonographie erweitert werden.
Präklinische und klinische Erstversorgung
Für das präklinische Management wird das Entfernen von Kleidung und Schmuckstücken sowie die sterile Abdeckung von Wunden empfohlen. Die Ruhigstellung sollte provisorisch mit Schienen erfolgen.
In der klinischen Erstversorgung wird eine Reposition unter adäquater Analgesie empfohlen. Die Leitlinie rät ausdrücklich davon ab, Repositionsmanöver wiederholt durchzuführen.
Anlage von Stützverbänden
Bei der Anlage von fixierenden Verbänden formuliert die Leitlinie folgende Kernprinzipien:
-
Knochenvorsprünge und Nervendruckpunkte sind besonders zu polstern.
-
Es sollen nicht mehr Gelenke ruhiggestellt werden, als für die Behandlung zwingend erforderlich ist.
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Nicht ruhiggestellte Gelenke sollen aktiv bewegt werden.
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Die Ruhigstellung soll in der optimalen Gelenkstellung (Funktionsstellung) erfolgen.
Bei frischen Verletzungen, postoperativ oder bei Gefahr einer Weichteilschwellung wird die vollständige Spaltung aller zirkulären Verbandsschichten empfohlen ("Spalten bis auf die letzte Faser").
Nachbehandlung und Monitoring
Es wird empfohlen, die betroffene Extremität leicht über Herzniveau hochzulagern. Die Leitlinie verweist auf die Notwendigkeit einer individuellen Thromboseprophylaxe gemäß der gültigen S3-Leitlinie.
In der Regel wird eine ärztliche Kontrolle des Stützverbandes nach 24 Stunden empfohlen. Die Dauer der Ruhigstellung sollte laut Leitlinie immer so kurz wie unbedingt notwendig gehalten werden.
Kontraindikationen
Die Leitlinie definiert klare Grenzen für den Einsatz von geschlossenen, rigiden zirkulären Fixationsverbänden in der Primärversorgung.
| Klinische Situation | Bewertung für geschlossene zirkuläre Verbände |
|---|---|
| Drohendes oder manifestes Kompartmentsyndrom | Kontraindiziert |
| Akuter Gefäßverschluss | Kontraindiziert |
| Frische Fraktur mit lokaler Schwellung | Kontraindiziert |
| Weichteilschaden (geschlossen oder offen) | Kontraindiziert |
| Akute bakterielle Infektion | Kontraindiziert |
| Postoperative Ruhigstellung | Kontraindiziert |
| Bewusstseinseingeschränkte Patienten | Kontraindiziert |
| Stabile Frakturen zur kurzfristigen Schmerzlinderung | Indiziert (eingeschränkt) |
Bei Vorliegen dieser Kontraindikationen wird stattdessen die Anlage von gespaltenen Verbänden, Schienen oder funktionellen Orthesen empfohlen. Zudem warnt die Leitlinie vor Kontaktallergien auf Polstermaterialien und rät davon ab, klebende Materialien auf unrasierte Haut aufzubringen.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie betont den Grundsatz: "Der Patient mit Stützverband hat immer Recht, bis zum Beweis des Gegenteils." Es wird dringend empfohlen, bei frischen Verletzungen oder postoperativen Schwellungszuständen alle zirkulären Verbandsschichten vollständig zu spalten, um ein Kompartmentsyndrom oder Drucknekrosen zu vermeiden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Schmerzen unter dem Gips stets eine sofortige ärztliche Abklärung erfordern.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt in der Regel eine ärztliche Kontrolle des Stützverbandes nach 24 Stunden. Bei unkomplizierten Fällen und genauer Aufklärung des Patienten über Warnsignale kann laut Leitlinie darauf verzichtet werden.
Gemäß der Leitlinie ist das Führen eines Fahrzeuges mit immobilisierenden Stützverbänden oder Orthesen grundsätzlich nicht angezeigt. Es wird jedoch betont, dass die endgültige Entscheidung allein beim Patienten liegt.
Bei frischen Verletzungen und Schwellungsgefahr wird von geschlossenen zirkulären Verbänden abgeraten. Stattdessen empfiehlt die Leitlinie die vollständige Spaltung aller Verbandsschichten bis auf die Haut.
Es wird empfohlen, nur so viele Gelenke ruhigzustellen, wie für die Behandlung zwingend erforderlich sind. Die angrenzenden, nicht ruhiggestellten Gelenke sollen laut Leitlinie aktiv bewegt werden.
Die Leitlinie verweist auf die Notwendigkeit einer individuellen Risikoeinschätzung. Die medikamentöse Thromboseprophylaxe sollte gemäß der aktuellen AWMF-S3-Leitlinie zur VTE-Prophylaxe erfolgen.
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Quelle: DGOOC: Stützverbände bei Frakturen und Verletzungen (DGOOC, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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