Stützverbände bei Frakturen: Leitlinie (AWMF/DGU)
📋Auf einen Blick
- •Zirkuläre, rigide Verbände sind bei frischen Frakturen und drohendem Kompartmentsyndrom primär kontraindiziert.
- •Bei frischen Verletzungen und postoperativ müssen zirkuläre Verbände vollständig gespalten werden ("bis auf die letzte Faser").
- •Eine ärztliche Gipskontrolle sollte in der Regel nach 24 Stunden erfolgen.
- •Schmerzangaben des Patienten unter dem Stützverband sind immer ernst zu nehmen ("Der Patient hat immer Recht").
- •Knochenvorsprünge und Nervendruckpunkte (z.B. N. peroneus) erfordern besondere Polsterung.
Hintergrund
Stützverbände, Gipse und Orthesen kommen bei der konservativen und perioperativen Therapie von Frakturen und Weichteilverletzungen zum Einsatz. Die Ruhigstellung lindert Schmerzen, schützt die Wundheilung und sichert das Repositionsergebnis. Die Behandlungsprinzipien folgen den "Drei R": Reposition, Retention und Rehabilitation.
Indikationen und Kontraindikationen
Die Indikation zur Anlage eines fixierenden Verbandes muss individuell gestellt werden. Geschlossene rigide zirkuläre Verbände bergen in der Akutphase erhebliche Risiken.
| Indikation (Auswahl) | Kontraindikation für primäre geschlossene zirkuläre Verbände |
|---|---|
| Konservative Frakturbehandlung | Drohendes oder manifestes Kompartmentsyndrom |
| Gelenkdistorsionen und Luxationen | Akuter Gefäßverschluss |
| Postoperative Protektion | Frische Fraktur mit lokaler Schwellung |
| Ruhigstellung bei bakteriellen Infekten | Akute bakterielle Infektion |
| Funktionelle Schienung | Bewusstseinseingeschränkte Patienten |
Anlage und Technik
Bei der Anlage von Stützverbänden sind grundlegende technische und anatomische Prinzipien zu beachten:
- Reposition: Erfolgt unter adäquater Analgesie. Wiederholte Repositionsmanöver sind zu vermeiden.
- Polsterung: Prominente Stellen, Knochenvorsprünge und Nervendruckpunkte erfordern eine segmentale punktuelle Polsterung. Auf unrasierter Haut dürfen keine klebenden Materialien verwendet werden.
- Gelenkstellung: Die Ruhigstellung erfolgt in der optimalen Funktionsstellung für die jeweilige Verletzung.
- Ausmaß: Es dürfen nicht mehr Gelenke ruhiggestellt werden, als für die Behandlung erforderlich ist. Nicht ruhiggestellte Gelenke müssen aktiv bewegt werden.
Komplikationsvermeidung und Gipskontrolle
Die Risiken der immobilisierenden Behandlung werden häufig unterschätzt. Die Leitlinienkommission formuliert hierzu klare Kernaussagen:
- Gipsspaltung: Bei frischen Verletzungen, postoperativ oder bei jeder anderen Gefahr der Weichteilschwellung gilt: "Spalten bis auf die letzte Faser". Alle zirkulären Verbandsschichten müssen vollständig gespalten werden.
- Gipskontrolle: In der Regel sollten Stützverbände nach 24 Stunden ärztlich kontrolliert werden.
- Patientenbeschwerden: Schmerzangaben sind ein Warnsignal. Es gilt der Merksatz: "Der Patient mit Stützverband hat immer Recht, bis zum Beweis des Gegenteils."
Risiken und Komplikationen
Die Ruhigstellung kann zu lokalen und systemischen Komplikationen führen, die eine engmaschige Überwachung erfordern.
| Regionale Komplikationen | Allgemeine Komplikationen |
|---|---|
| Kompartmentsyndrom | Thrombose und Embolie |
| Drucknekrosen und Kontaktallergien | Muskelatrophie |
| Nervenausfälle (z.B. N. peroneus, N. ulnaris) | Knochenentkalkung |
| Chronisches Regionales Schmerzsyndrom (CRPS) | Allergie |
| Gelenksteife und Muskelkontraktur | Überlastungsreaktionen (z.B. durch Gehstützen) |
Verhaltensregeln für Patienten
Patienten müssen umfassend über Warnsignale (z.B. zunehmende Schmerzen, Taubheit, Blauverfärbung) aufgeklärt werden. Die betroffene Extremität sollte regelmäßig hochgelagert werden. Wichtig für den Alltag: Mit immobilisierenden Stützverbänden oder Orthesen ist das Führen eines Fahrzeuges grundsätzlich nicht angezeigt.
💡Praxis-Tipp
Spalten Sie zirkuläre Verbände bei frischen Verletzungen oder postoperativ immer vollständig ('bis auf die letzte Faser'), um ein Kompartmentsyndrom zu vermeiden. Nehmen Sie Schmerzangaben des Patienten unter dem Gips stets ernst.