STIKO-Impfempfehlungen 2026: RSV, PCV20 & Indikationen
Hintergrund
Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut für das Jahr 2026 bilden die Grundlage für Schutzimpfungen in Deutschland. Sie umfassen Standardimpfungen, Indikationsimpfungen sowie postexpositionelle Prophylaxen.
Ein wesentliches Ziel der Leitlinie ist es, durch hohe Impfquoten einen umfassenden Individual- und Bevölkerungsschutz zu erreichen. Die Aktualisierung 2026 enthält wichtige Neuerungen, unter anderem bei den Empfehlungen zu RSV, Meningokokken und Pneumokokken.
Zudem betont die Kommission die Wichtigkeit der regelmäßigen Überprüfung des Impfstatus. Jeder ärztliche Kontakt sollte laut Leitlinie genutzt werden, um fehlende Immunisierungen zeitgerecht nachzuholen.
Empfehlungen
Die STIKO-Empfehlungen 2026 formulieren folgende Kernaspekte für den Praxisalltag:
Neuerungen im Kindes- und Jugendalter
Laut Leitlinie wird für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren nun standardmäßig eine Impfung mit einem quadrivalenten Konjugat-Impfstoff gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) empfohlen. Die bisherige monovalente MenC-Impfung im Alter von 12 Monaten entfällt.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 17 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen wird nun die Impfung mit dem 20-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV20) empfohlen. Die Anwendung von PPSV23 wird in dieser Altersgruppe nicht mehr empfohlen.
Neuerungen im Erwachsenenalter
Die Leitlinie empfiehlt zur RSV-Prophylaxe nun neben proteinbasierten Impfstoffen auch den mRNA-Impfstoff mResvia. Es wird eine einmalige Impfung für alle Personen ab 75 Jahren als Standardimpfung empfohlen.
Für Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit relevanten Grunderkrankungen sowie für Bewohnende von Pflegeeinrichtungen ist die RSV-Impfung als Indikationsimpfung vorgesehen.
Angepasste Indikationsimpfungen
Gemäß den aktuellen Empfehlungen ergeben sich folgende Anpassungen für spezifische Risikogruppen:
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Die Influenza-Impfung wird nun auch für Personen empfohlen, die direkten Kontakt zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln oder Robben haben.
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Die Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff ist für Personen ab 18 Jahren mit angeborener oder erworbener Immundefizienz indiziert.
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Die Mpox-Impfung wird für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko, wie beispielsweise Männer, die Sex mit Männern haben und häufig die Partner wechseln, empfohlen.
Reise- und berufsbedingte Impfungen
Die Leitlinie empfiehlt eine Impfung gegen Chikungunya bei Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete oder bei längeren Aufenthalten in Endemiegebieten für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe. Eine berufliche Indikation besteht bei gezielten Tätigkeiten mit dem Virus.
Dosierung
Die Leitlinie gibt unter anderem folgende Impfschemata für Erwachsene vor:
| Impfung | Zielgruppe | Impfstoff / Schema | Wiederholung |
|---|---|---|---|
| RSV | Standard ab 75 J., Indikation 60-74 J. | 1 Dosis (proteinbasiert oder mRNA) | Derzeit keine Empfehlung |
| Pneumokokken | Standard ab 60 J., Indikation ab 18 J. | 1 Dosis PCV20 | Nach 6 Jahren (bei vorheriger PPSV23-Gabe) |
| Herpes Zoster | Standard ab 60 J., Indikation ab 18 J. | 2 Dosen Totimpfstoff (Abstand 2-6 Monate) | Derzeit keine Empfehlung |
| Influenza | Standard ab 60 J. | 1 Dosis Hochdosis- oder MF-59-adjuvantiert | Jährlich im Herbst/Winter |
| COVID-19 | Indikationsgruppen, ab 60 J. | 1 Dosis (mRNA oder proteinbasiert, variantenangepasst) | Jährlich im Herbst |
Kontraindikationen
Die Leitlinie definiert klare Kontraindikationen für die Durchführung von Schutzimpfungen:
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Akute, schwere Erkrankungen erfordern eine Verschiebung der Impfung bis zur Genesung (Ausnahme: postexpositionelle Prophylaxe).
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Bekannte Allergien gegen Impfstoffbestandteile (z.B. Neomycin, Streptomycin) stellen eine Kontraindikation dar.
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Lebendimpfstoffe (z.B. gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Dengue) sind in der Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert.
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Die Gelbfieber-Impfung ist bei Säuglingen unter 6 Monaten sowie bei stillenden Müttern von Säuglingen unter 6 Monaten kontraindiziert.
Banale Infekte mit subfebrilen Temperaturen (unter 38,5 °C) oder eine lokale Kortikosteroid-Therapie gelten laut Leitlinie ausdrücklich als falsche Kontraindikationen und stehen einer Impfung nicht entgegen.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie gilt der Grundsatz, dass jede dokumentierte Impfung zählt und es keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen gibt. Es wird betont, dass eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung nicht neu begonnen werden muss, sondern lediglich mit den fehlenden Impfstoffdosen komplettiert wird. Dies gilt auch für Auffrischimpfungen, die zu einem späteren Zeitpunkt problemlos nachgeholt werden können.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt eine einmalige RSV-Impfung als Standardimpfung für alle Personen ab 75 Jahren. Für Personen zwischen 60 und 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen oder in Pflegeeinrichtungen wird sie als Indikationsimpfung empfohlen.
Gemäß den STIKO-Empfehlungen wird für Personen ab 60 Jahren standardmäßig eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV20) empfohlen. Eine sequenzielle Impfung mit PPSV23 ist nicht mehr vorgesehen.
Es wird standardmäßig eine einmalige Impfung mit einem quadrivalenten MenACWY-Konjugat-Impfstoff für alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren empfohlen. Versäumte Impfungen sollen laut Leitlinie bis zum Alter von unter 25 Jahren nachgeholt werden.
Totimpfstoffe gelten laut Leitlinie als sicher und können verabreicht werden, wobei Impfungen gegen Influenza und Pertussis ausdrücklich in jeder Schwangerschaft empfohlen werden. Lebendimpfstoffe sind hingegen in der Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert.
Bei unbekanntem Impfstatus ist im Interesse der zu schützenden Person von fehlenden Impfungen auszugehen. Die Leitlinie empfiehlt, nicht dokumentierte Impfungen altersentsprechend nachzuholen, da von zusätzlich verabreichten Impfstoffdosen in der Regel kein erhöhtes Risiko ausgeht.
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Quelle: RKI: Aufklaerung Tab (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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