Impfen bei Immunsuppression: Tot- und Lebendimpfstoffe
Hintergrund
Personen mit Autoimmunkrankheiten oder chronisch-entzündlichen Erkrankungen weisen ein erhöhtes Infektionsrisiko auf. Dies ist sowohl auf die Grunderkrankung als auch auf immunmodulatorische Therapien zurückzuführen.
Impfpräventable Infektionen können bei diesen Patientengruppen schwerere Verläufe annehmen und Komplikationen verursachen. Zudem können durchgemachte Infektionen einen Schub der bestehenden Autoimmunerkrankung auslösen.
Die RKI/STIKO-Leitlinie betont, dass Impfungen das Risiko für infektionsgetriggerte Schübe verringern können. Es gibt laut Quelltext keine Belege dafür, dass zugelassene Impfstoffe ursächlich für das Neuauftreten oder einen Schub einer Autoimmunerkrankung sind.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist darauf hin, dass Säuglinge nach in-utero-Exposition gegenüber Biologika (wie Infliximab) eine deutlich verlängerte Halbwertszeit der Medikamente aufweisen können. Es wird dringend davon abgeraten, diesen Kindern im ersten Lebenshalbjahr Lebendimpfstoffe wie die Rotavirus-Impfung zu verabreichen.
Häufig gestellte Fragen
Laut RKI/STIKO-Leitlinie sind Lebendimpfstoffe unter der Therapie mit den meisten Biologika kontraindiziert. Ausnahmen bestehen nur in sehr seltenen Einzelfällen bei niedrigdosierter Therapie und nachgewiesener immunologischer Restfunktion.
Es wird empfohlen, Lebendimpfungen mindestens 4 Wochen vor Beginn der immunsuppressiven Therapie abzuschließen. Bei bestimmten Antikörpern wie Ocrelizumab oder Alemtuzumab fordert die Leitlinie einen Abstand von mindestens 6 Wochen.
Die Leitlinie empfiehlt eine sequenzielle Impfung, beginnend mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13). Nach 6 bis 12 Monaten sollte der 23-valente Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) verabreicht werden.
Es wird ausschließlich der adjuvantierte Totimpfstoff (Shingrix) zur Prophylaxe empfohlen. Der Lebendimpfstoff (Zostavax) ist bei Immunsuppression kontraindiziert.
In großen systematischen Studien konnte kein kausaler Zusammenhang zwischen zugelassenen Impfstoffen und der Auslösung eines Krankheitsschubes bestätigt werden. Vielmehr warnt die Leitlinie, dass durchgemachte Infektionen Schübe triggern können.
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Quelle: RKI: Multiple-Sklerose (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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