RKI/STIKO2026Infektiologie

Impfen bei Immunsuppression: RKI/STIKO Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: RKI/STIKO (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Personen mit Autoimmunkrankheiten oder chronisch-entzündlichen Erkrankungen weisen ein erhöhtes Infektionsrisiko auf. Dies ist sowohl auf die Grunderkrankung als auch auf immunmodulatorische Therapien zurückzuführen.

Impfpräventable Infektionen können bei diesen Patientengruppen schwerere Verläufe annehmen und Komplikationen verursachen. Zudem können durchgemachte Infektionen einen Schub der bestehenden Autoimmunerkrankung auslösen.

Die RKI/STIKO-Leitlinie betont, dass Impfungen das Risiko für infektionsgetriggerte Schübe verringern können. Es gibt laut Quelltext keine Belege dafür, dass zugelassene Impfstoffe ursächlich für das Neuauftreten oder einen Schub einer Autoimmunerkrankung sind.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für das Impfen unter Immunsuppression:

Allgemeine Grundsätze

Totimpfstoffe können grundsätzlich auch unter immunsuppressiver Therapie angewendet werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen, jedoch kann der Impferfolg eingeschränkt sein.

Lebendimpfstoffe sind während einer immunsuppressiven Therapie in der Regel kontraindiziert. Ausnahmen sind nur im begründeten Einzelfall bei geringgradiger Immunsuppression und nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung möglich.

Es wird empfohlen, Impfungen im Idealfall vor dem Beginn einer immunmodulatorischen Therapie abzuschließen.

Zeitliche Abstände zur Therapie

Die Leitlinie empfiehlt folgende zeitliche Mindestabstände vor Beginn einer Immunsuppression:

  • Totimpfstoffe: Möglichst 2 bis 4 Wochen vor Therapiebeginn abschließen

  • Lebendimpfstoffe: Mindestens 4 Wochen vor Therapiebeginn abschließen

  • B- oder T-Zell-depletierende Antikörper (z.B. Ocrelizumab, Alemtuzumab): Alle Impfungen mindestens 6 Wochen vorher abschließen

Einordnung der Immunsuppression

Die Leitlinie klassifiziert die immunsuppressive Wirkung ausgewählter Medikamente wie folgt:

WirkstoffklasseKriterium für geringgradige ImmunsuppressionKriterium für schwere Immunsuppression
Glukokortikoide (Erwachsene)< 10 mg Prednisolonäquivalent/Tag oder < 2 Wochen>= 10 mg/Tag über >= 2 Wochen oder i.v.-Stoßtherapie
Methotrexat (Erwachsene)<= 20 mg/Woche oder <= 0,4 mg/kg/WocheHochdosistherapie
Leflunomid (Erwachsene)<= 20 mg/TagHochdosistherapie
Biologika (z.B. Rituximab)Keine geringgradige Stufe definiertGenerell als schwer immunsuppressiv eingestuft

Spezifische Impfempfehlungen

Für bestimmte Erreger werden folgende Vorgehensweisen empfohlen:

  • Influenza: Jährliche Impfung mit einem Totimpfstoff für alle Altersgruppen

  • Pneumokokken: Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13), gefolgt vom 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) nach 6 bis 12 Monaten

  • Herpes Zoster: Einsatz des adjuvantierten Totimpfstoffs (Shingrix) ab 50 Jahren (Lebendimpfstoff ist kontraindiziert)

  • HPV: Frühzeitige Impfung, wobei immunsupprimierte Personen möglicherweise von einem 3-Dosen-Schema profitieren

Kontaktpersonen und Herdenimmunität

Kontaktpersonen von Immunsupprimierten sollten vollständig nach STIKO-Empfehlungen geimpft sein. Dies schließt insbesondere die MMR-Impfung, die Varizellen-Impfung bei Seronegativität sowie eine jährliche Influenza-Impfung ein.

Kontraindikationen

Lebendimpfstoffe (z.B. gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Gelbfieber) sind bei schwerer Immunsuppression strikt kontraindiziert.

Der attenuierte Lebendimpfstoff gegen Herpes Zoster (Zostavax) darf bei angeborener oder erworbener Immundefizienz nicht angewendet werden.

Die Rotavirus-Impfung ist bei Säuglingen kontraindiziert, die in utero stark immunsuppressiven Biologika ausgesetzt waren und noch keine normale Immunfunktion aufweisen.

Der orale Typhus-Lebendimpfstoff ist bei Immundefizienz sowie bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen zu vermeiden.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass Säuglinge nach in-utero-Exposition gegenüber Biologika (wie Infliximab) eine deutlich verlängerte Halbwertszeit der Medikamente aufweisen können. Es wird dringend davon abgeraten, diesen Kindern im ersten Lebenshalbjahr Lebendimpfstoffe wie die Rotavirus-Impfung zu verabreichen.

Häufig gestellte Fragen

Laut RKI/STIKO-Leitlinie sind Lebendimpfstoffe unter der Therapie mit den meisten Biologika kontraindiziert. Ausnahmen bestehen nur in sehr seltenen Einzelfällen bei niedrigdosierter Therapie und nachgewiesener immunologischer Restfunktion.

Es wird empfohlen, Lebendimpfungen mindestens 4 Wochen vor Beginn der immunsuppressiven Therapie abzuschließen. Bei bestimmten Antikörpern wie Ocrelizumab oder Alemtuzumab fordert die Leitlinie einen Abstand von mindestens 6 Wochen.

Die Leitlinie empfiehlt eine sequenzielle Impfung, beginnend mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13). Nach 6 bis 12 Monaten sollte der 23-valente Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) verabreicht werden.

Es wird ausschließlich der adjuvantierte Totimpfstoff (Shingrix) zur Prophylaxe empfohlen. Der Lebendimpfstoff (Zostavax) ist bei Immunsuppression kontraindiziert.

In großen systematischen Studien konnte kein kausaler Zusammenhang zwischen zugelassenen Impfstoffen und der Auslösung eines Krankheitsschubes bestätigt werden. Vielmehr warnt die Leitlinie, dass durchgemachte Infektionen Schübe triggern können.

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Quelle: RKI: Multiple-Sklerose (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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