Spikevax bivalent: Dosierung der Auffrischungsimpfung
Hintergrund
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert in einer Drug Safety Mail über aufgetretene Medikationsfehler bei der COVID-19-Auffrischungsimpfung. Konkret geht es um versehentliche Unterdosierungen der bivalenten Spikevax-Impfstoffe.
Diese bivalenten Impfstoffe (Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 sowie Original/Omicron BA.4-5) sind für die aktive Immunisierung gegen COVID-19 zugelassen. Sie werden bei Personen ab 12 Jahren angewendet, die bereits mindestens eine Grundimmunisierung erhalten haben.
Diese Zusammenfassung basiert auf der kurzen Sicherheitsinformation der AkdÄ aus dem Jahr 2022.
💡Praxis-Tipp
Es wird dringend darauf hingewiesen, bei der Auffrischungsimpfung mit Spikevax auf die Kappenfarbe der Vials zu achten. Während die rote Kappe (monovalent) ein Volumen von 0,25 ml erforderte, muss bei der blauen Kappe (bivalent) ein Volumen von 0,5 ml aufgezogen werden, um die korrekte Dosis von 50 Mikrogramm zu erreichen.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ beträgt die korrekte Dosierung für die bivalenten Spikevax-Auffrischungsimpfstoffe 0,5 ml. Dies entspricht einem Wirkstoffgehalt von 50 Mikrogramm.
Die Medikationsfehler entstehen meist durch eine Verwechslung mit der Dosierung des ursprünglichen monovalenten Impfstoffs. Dieser wurde als Booster in einem Volumen von lediglich 0,25 ml verabreicht.
Die bivalenten Auffrischungsimpfstoffe werden gemäß der Information zur aktiven Immunisierung bei Personen ab 12 Jahren angewendet. Voraussetzung ist, dass diese zuvor mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben.
Die Vials der Impfstoffe sind durch unterschiedliche Kappenfarben gekennzeichnet. Der ursprüngliche monovalente Impfstoff besitzt eine rote Kappe, während die bivalenten Impfstoffe eine blaue Kappe aufweisen.
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Quelle: AkdÄ: Information zu Spikevax® bivalent Auffrischungs-(Booster-)Impfstoffen: Korrekte Dosierung (AkdÄ, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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