Grippeimpfstoffe: Verfügbarkeit und Lieferengpässe

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Lieferengpässe bei Impfstoffen stellen in der medizinischen Versorgung regelmäßig eine große Herausforderung dar. Insbesondere bei saisonalen Vakzinen wie dem Grippeimpfstoff ist eine zeitgerechte und flächendeckende Verfügbarkeit entscheidend, um vulnerable Patientengruppen vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen.

Die Drug Safety Mail 2020-70 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) greift diese Problematik auf. Sie informiert über eine Initiative des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), welche die Hintergründe von Versorgungsengpässen bei Influenza-Impfstoffen systematisch untersuchen soll.

Diese Zusammenfassung basiert auf der kurzen Informationsmitteilung der AkdÄ.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die AkdÄ erinnert in diesem Zusammenhang auch an die grundsätzliche Wichtigkeit der Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) und Medikationsfehlern. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Verdachtsfälle gemäß der ärztlichen Berufsordnung an die Arzneimittelkommission gemeldet werden sollen, um die allgemeine Arzneimittelsicherheit zu erhöhen.

Häufig gestellte Fragen

Laut der AkdÄ-Mitteilung ist die Umfrage online unter dem Link www.pei.de/umfrage-aerzte abrufbar. Bei spezifischen Rückfragen wird auf die E-Mail-Adresse lieferengpaesse@pei.de verwiesen.

Die Beantwortung der 17 Fragen nimmt laut Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts etwa 10 Minuten in Anspruch. Die Daten werden dabei vollständig anonym erhoben.

Das PEI stellt auf seiner Website spezielle Formulare für Verbrauchermeldungen zu nicht gelisteten Impfstoff-Lieferengpässen zur Verfügung. Zudem bietet das Institut dort fortlaufend aktualisierte Informationen zu bestehenden Engpässen bei Human-Impfstoffen.

Die Meldung von UAWs und Medikationsfehlern kann direkt an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erfolgen. Dies entspricht den Vorgaben der Berufsordnung für Ärzte zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit.

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Quelle: AkdÄ: Umfrage des Paul-Ehrlich-Instituts zur Verfügbarkeit von Grippeimpfstoffen. (AkdÄ, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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