Sekundärprophylaxe Schlaganfall: Stenosen & Lebensstil
Hintergrund
Die AWMF-Leitlinie "Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke – Teil 2" (2022) der DGN und DSG behandelt wichtige Aspekte der Rezidivvermeidung. Während Teil 1 klassische medikamentöse Ansätze fokussiert, widmet sich dieser Teil weiteren essenziellen Themenfeldern.
Dazu gehören Lebensstilmodifikationen, spezielle Indikationen für eine orale Antikoagulation (OAK) abseits von Vorhofflimmern sowie das Management von Gefäßdissektionen und intrakraniellen Stenosen.
Zudem werden spezifische Patientengruppen und Komorbiditäten adressiert. Hierzu zählen Empfehlungen zur Hormonersatztherapie, Zielwerte bei Diabetes mellitus und der Umgang mit dem obstruktiven Schlafapnoesyndrom (OSAS).
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Praxis-Hinweis der Leitlinie ist das sogenannte "Adipositas-Paradoxon": Obwohl eine Gewichtsreduktion vaskuläre Risikofaktoren verbessert, ist der tatsächliche Nutzen einer Gewichtsabnahme bei bereits übergewichtigen Patienten nach einem Schlaganfall ungewiss. Zudem wird betont, dass bei intrakraniellen Stenosen eine aggressive medikamentöse Therapie (duale Plättchenhemmung, strikte LDL- und Blutdrucksenkung) einer Stentimplantation überlegen ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie wird bei akut symptomatischen, höhergradigen intrakraniellen Stenosen (70–99 %) eine duale Thrombozytenaggregationshemmung mit ASS und Clopidogrel für einen Zeitraum von 3 Monaten empfohlen. Danach sollte eine Monotherapie fortgeführt werden.
Die Leitlinie rät von einer oralen Antikoagulation bei einem embolischen Schlaganfall ungeklärter Ätiologie (ESUS) ab. Es wird stattdessen eine Thrombozytenfunktionshemmung empfohlen, da Antikoagulanzien keinen Zusatznutzen zeigten, aber das Blutungsrisiko erhöhen.
Es wird eine aggressive Cholesterinsenkung empfohlen. Der anzustrebende Zielwert für das LDL-Cholesterin liegt laut Leitlinie bei unter 55 mg/dl.
Es wird empfohlen, nach einem Schlaganfall auf hormonelle Kontrazeptiva zu verzichten, da diese das Risiko für erneute vaskuläre Ereignisse erhöhen. Die Leitlinie rät dazu, nicht-hormonelle Behandlungsalternativen vorzuziehen.
Die Wahl zwischen einer oralen Antikoagulation und einer Thrombozytenfunktionshemmung ist laut Leitlinie eine Einzelfallentscheidung. Bisherige Studien konnten keine eindeutige Überlegenheit einer der beiden Therapieformen nachweisen.
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Quelle: Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke – Teil 2: Lebensstil, arterielle Stenosen, andere (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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