WHO2022

Schwangerschaftsabbruch: Medikamentös und chirurgisch

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: WHO (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die WHO-Leitlinie (2022) zur Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen liefert umfassende Empfehlungen für eine sichere und evidenzbasierte Versorgung. Sie zielt darauf ab, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und mütterliche Morbidität sowie Mortalität durch unsichere Abbrüche zu senken.

Ein zentraler Aspekt ist die Schaffung eines förderlichen Umfelds, das auf der Achtung der Menschenrechte basiert. Die Leitlinie betont die Notwendigkeit, rechtliche und politische Barrieren abzubauen, um einen universellen Zugang zu gewährleisten.

Zudem wird die Integration der Abbruchversorgung in die primäre Gesundheitsversorgung hervorgehoben. Dies umfasst auch die Ausweitung der Aufgabenbereiche verschiedener Gesundheitsberufe und die Förderung von Selbstmanagement-Ansätzen.

Empfehlungen

Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen

Die Leitlinie empfiehlt die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (starke Empfehlung). Es wird dazu geraten, Abbrüche auf Wunsch der schwangeren Person ohne rechtliche Einschränkungen durch Indikationen zugänglich zu machen.

Zudem spricht sich die Leitlinie gegen gesetzliche Fristenregelungen, obligatorische Wartezeiten und die Notwendigkeit der Zustimmung Dritter aus. Solche Barrieren verzögern laut Leitlinie den Zugang zu einer sicheren Versorgung.

Prä-Abortion und Diagnostik

Eine routinemäßige Ultraschalluntersuchung als Voraussetzung für einen Abbruch wird nicht empfohlen. Die Bestimmung des Gestationsalters kann klinisch oder anhand der letzten Menstruation erfolgen.

Für Abbrüche vor der 12. Schwangerschaftswoche (SSW) wird von der routinemäßigen Gabe einer Anti-D-Prophylaxe bei Rh-negativen Personen abgeraten. Bei chirurgischen Abbrüchen wird unabhängig vom Infektionsrisiko eine prä- oder perioperative Antibiotikaprophylaxe empfohlen.

Bei medikamentösen Abbrüchen wird hingegen von einer routinemäßigen Antibiotikaprophylaxe abgeraten. Zur Schmerzbehandlung sollen bei allen Methoden routinemäßig Analgetika wie NSAR angeboten werden.

Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch

Für chirurgische Abbrüche vor der 14. SSW wird die Vakuumaspiration empfohlen (starke Empfehlung). Die Leitlinie rät ausdrücklich von der Dilatation und Kürettage (D&C) sowie von routinemäßigen Nachkürettagen ab.

Ab der 14. SSW wird die Dilatation und Evakuierung (D&E) als chirurgische Methode empfohlen. Zur Schmerzkontrolle bei chirurgischen Eingriffen wird ein parazervikaler Block angeraten, gegebenenfalls in Kombination mit einer bewussten Sedierung.

Vor chirurgischen Eingriffen kann ein zervikales Priming erfolgen. Vor der 12. SSW werden hierfür Medikamente wie Mifepriston oder Misoprostol empfohlen, während von osmotischen Dilatatoren abgeraten wird.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Die Leitlinie empfiehlt als Erstlinientherapie vor der 12. SSW eine Kombination aus Mifepriston und Misoprostol. Alternativ kann Misoprostol allein oder eine Kombination aus Letrozol und Misoprostol verwendet werden.

Ab der 12. SSW wird ebenfalls die Kombination aus Mifepriston und wiederholten Misoprostol-Gaben empfohlen. Bei einem verhaltenen Abort (Missed Abortion) vor der 14. SSW wird die medikamentöse Therapie der abwartenden Haltung vorgezogen.

Die Leitlinie unterstützt das Selbstmanagement des medikamentösen Abbruchs vor der 12. SSW. Dies umfasst die Selbstbeurteilung der Eignung, die Einnahme der Medikamente ohne direkte Aufsicht sowie die Erfolgskontrolle.

Nachsorge und Kontrazeption

Nach einem unkomplizierten Abbruch ist laut Leitlinie keine routinemäßige medizinische Nachsorgeuntersuchung erforderlich. Die betroffenen Personen sollten jedoch über Warnsignale für Komplikationen aufgeklärt werden.

Eine Kontrazeption kann unmittelbar nach einem chirurgischen oder medikamentösen Abbruch begonnen werden. Die Leitlinie empfiehlt, auch die Selbstverabreichung von injizierbaren Kontrazeptiva als Option anzubieten.

Dosierung

Die Leitlinie nennt folgende Dosierungsschemata für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch und das zervikale Priming:

IndikationMedikamentDosis und Anwendung
Medikamentöser Abbruch < 12 SSW (Kombination)Mifepriston + Misoprostol200 mg Mifepriston oral, gefolgt von 800 µg Misoprostol (vaginal, sublingual oder bukkal) nach 24-48 Stunden
Medikamentöser Abbruch < 12 SSW (Monotherapie)Misoprostol800 µg Misoprostol (vaginal, sublingual oder bukkal), ggf. wiederholt
Medikamentöser Abbruch < 12 SSW (Alternative)Letrozol + Misoprostol10 mg Letrozol oral täglich für 3 Tage, gefolgt von 800 µg Misoprostol sublingual am 4. Tag
Medikamentöser Abbruch >= 12 SSWMifepriston + Misoprostol200 mg Mifepriston oral, gefolgt von 400 µg Misoprostol (vaginal, sublingual oder bukkal) alle 3 Stunden nach 24-48 Stunden
Zervikales Priming < 12 SSWMifepriston200 mg Mifepriston oral 24-48 Stunden vor dem Eingriff
Zervikales Priming < 12 SSWMisoprostol400 µg Misoprostol sublingual 1-2 Stunden oder vaginal/bukkal 2-3 Stunden vor dem Eingriff
Inkompletter Abort < 14 SSWMisoprostol600 µg Misoprostol oral oder 400 µg sublingual als Einzeldosis

Kontraindikationen

Die Leitlinie nennt folgende Kontraindikationen und Warnhinweise im Rahmen der Versorgung:

  • Eine Einlage von Intrauterinpessaren (IUP) unmittelbar nach einem septischen Abort ist kontraindiziert (MEC-Kategorie 4).

  • Bei der medikamentösen Therapie ab der 14. SSW wird zur Vorsicht bei Personen mit vorherigen Uterusinzisionen geraten, da ein erhöhtes Risiko für eine Uterusruptur besteht.

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💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie wird von der routinemäßigen Durchführung einer Dilatation und Kürettage (D&C) sowie von Nachkürettagen nach einer Vakuumaspiration dringend abgeraten. Es wird betont, dass die Vakuumaspiration mit weniger Komplikationen verbunden ist und als Standardmethode für chirurgische Abbrüche im ersten Trimenon eingesetzt werden sollte. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine routinemäßige Ultraschalluntersuchung vor einem Abbruch medizinisch nicht zwingend erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt, dass hormonelle Kontrazeptiva unmittelbar nach einem chirurgischen oder medikamentösen Abbruch gestartet werden können. Bei einem medikamentösen Abbruch kann die Einnahme bereits zusammen mit der ersten Pille (Mifepriston) erfolgen.

Gemäß der Leitlinie wird von einer routinemäßigen Anti-D-Gabe bei Rh-negativen Personen vor der 12. Schwangerschaftswoche abgeraten. Erst ab der 12. SSW entspricht die Anti-D-Prophylaxe dem empfohlenen Standard.

Die Leitlinie rät von einer routinemäßigen Antibiotikaprophylaxe bei einem rein medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ab. Eine Prophylaxe wird lediglich vor chirurgischen Abbrüchen empfohlen.

Es wird empfohlen, allen Patientinnen routinemäßig Schmerzmittel wie NSAR (z.B. Ibuprofen) anzubieten. Ab der 14. SSW rät die Leitlinie, zusätzliche Methoden wie Antiemetika oder eine Periduralanästhesie in Betracht zu ziehen.

Laut Leitlinie besteht keine medizinische Notwendigkeit für eine routinemäßige Nachsorgeuntersuchung nach einem unkomplizierten Abbruch. Die Patientinnen sollten jedoch über Warnsignale aufgeklärt werden, bei denen eine ärztliche Vorstellung erforderlich ist.

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Quelle: Abortion care guideline (WHO, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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