BfArM2018

Sildenafil bei IUGR kontraindiziert: Rote-Hand-Brief BfArM

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst einen Rote-Hand-Brief des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2018 zusammen. Gegenstand der Sicherheitswarnung ist der Off-Label-Use von sildenafilhaltigen Arzneimitteln (wie Revatio und Viagra) in der Schwangerschaft.

In der klinischen Studie STRIDER wurde der Einsatz von Sildenafil zur Behandlung der intrauterinen Wachstumsrestriktion (IUGR) untersucht. Die Studie musste jedoch vorzeitig abgebrochen werden, da im Studienverlauf schwerwiegende Sicherheitsbedenken für die Neugeborenen auftraten.

Empfehlungen

Der Rote-Hand-Brief formuliert folgende zentrale Warnhinweise zur Verordnungssicherheit:

Verbot des Off-Label-Use bei IUGR

  • Laut BfArM ist Sildenafil zur Behandlung der intrauterinen Wachstumsrestriktion (IUGR) nicht zugelassen.

  • Es wird ausdrücklich davor gewarnt, sildenafilhaltige Arzneimittel für diese Indikation anzuwenden.

  • Die Anwendung von Sildenafil darf ausschließlich im Einklang mit der derzeit gültigen Fachinformation erfolgen.

Studienergebnisse als Grundlage

Die Warnung basiert auf den Ergebnissen der vorzeitig abgebrochenen STRIDER-Studie. In der Sildenafil-Gruppe zeigten sich laut Rote-Hand-Brief folgende Komplikationen:

  • Eine höhere Inzidenz der persistierenden pulmonalarteriellen Hypertonie des Neugeborenen (PPHN).

  • Eine höhere Gesamtanzahl neonataler Todesfälle im Vergleich zum Kontroll-Arm der Studie.

Kontraindikationen

Intrauterine Wachstumsrestriktion (IUGR)

Die Anwendung von Sildenafil zur Behandlung einer intrauterinen Wachstumsrestriktion (IUGR) ist untersagt. Der Rote-Hand-Brief warnt vor einer erhöhten neonatalen Mortalität sowie einem erhöhten Risiko für eine persistierende pulmonalarterielle Hypertonie des Neugeborenen (PPHN).

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Der Rote-Hand-Brief betont nachdrücklich, dass Sildenafil in der Schwangerschaft nicht zur Förderung des fetalen Wachstums bei IUGR eingesetzt werden darf. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Off-Label-Use mit einer erhöhten neonatalen Sterblichkeit assoziiert ist und die Verordnung streng auf die zugelassenen Indikationen gemäß Fachinformation beschränkt bleiben muss.

Häufig gestellte Fragen

Laut Rote-Hand-Brief zeigte die STRIDER-Studie eine höhere Inzidenz der persistierenden pulmonalarteriellen Hypertonie des Neugeborenen (PPHN) sowie mehr neonatale Todesfälle unter Sildenafil. Daher ist die Anwendung bei intrauteriner Wachstumsrestriktion strikt untersagt.

Nein, das BfArM stellt klar, dass Sildenafil für die Behandlung der IUGR keine Zulassung besitzt. Die Anwendung darf nur gemäß der aktuell gültigen Fachinformation erfolgen.

Die klinische Studie wurde vorzeitig abgebrochen, da im Sildenafil-Arm eine erhöhte neonatale Mortalität auftrat. Zudem wurden mehr Fälle von PPHN (persistierende pulmonalarterielle Hypertonie des Neugeborenen) registriert.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: Rote-Hand-Brief zu sildenafilhaltigen Arzneimitteln: Sildenafil (u.a. Revatio und Viagra) darf nicht zur Behandlung der intrauterinen Wachstumsrestriktion angewendet werden (BfArM, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien