BfArM2018

Hormonelle Kontrazeptiva & Suizidalität: BfArM-Warnung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat 2018 eine Sicherheitswarnung zu hormonellen Kontrazeptiva veröffentlicht. Diese basiert auf einer Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).

Auslöser des Signalverfahrens waren Studienergebnisse von Skovlund et al. aus dem Jahr 2017. Diese untersuchten einen möglichen Zusammenhang zwischen der Anwendung hormoneller Verhütungsmittel und einem erhöhten Risiko für Suizidversuche sowie Suizide.

Laut BfArM konnte auf Basis der Gesamtdatenlage zwar kein eindeutiger Kausalzusammenhang ermittelt werden. Da jedoch Depressionen eine bekannte Nebenwirkung hormoneller Kontrazeptiva darstellen, kann Suizidalität als mögliche Folgeerscheinung auftreten.

Empfehlungen

Die BfArM-Sicherheitswarnung formuliert folgende Kernaspekte für die Praxis:

Anpassung der Fachinformation

Es wird eine Ergänzung der Fach- und Gebrauchsinformationen für alle hormonellen Kontrazeptiva gefordert. Der neue Warnhinweis adressiert das Risiko von depressiven Verstimmungen und Depressionen.

Aufklärung und Patientenführung

Die Warnung betont folgende Punkte für die Beratung:

  • Depressive Verstimmungen und Depressionen sind allgemein bekannte Nebenwirkungen bei der Anwendung hormoneller Kontrazeptiva.

  • Depressionen können schwerwiegend verlaufen und stellen einen bekannten Risikofaktor für suizidales Verhalten und Suizid dar.

  • Anwenderinnen soll geraten werden, sich bei Stimmungsschwankungen und depressiven Symptomen umgehend ärztlich vorzustellen.

  • Dies gilt laut Warnhinweis auch dann, wenn die Symptome bereits kurz nach Einleitung der Behandlung auftreten.

Kontraindikationen

Warnhinweise zu psychiatrischen Erkrankungen

Das BfArM warnt davor, dass Depressionen unter hormonellen Kontrazeptiva schwerwiegend sein und zu Selbsttötungsgedanken führen können. Dies erfordert eine besondere ärztliche Aufmerksamkeit bei der Verordnung und Aufklärung, da Patientinnen bei auftretenden Stimmungsschwankungen rasch medizinisch beraten werden sollen.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Laut der BfArM-Warnung ist es entscheidend, Patientinnen bei der Neuverordnung hormoneller Kontrazeptiva aktiv über das Risiko von Stimmungsschwankungen und depressiven Symptomen aufzuklären. Es wird empfohlen, darauf hinzuweisen, dass diese Symptome bereits kurz nach Behandlungsbeginn auftreten können und eine rasche ärztliche Abklärung erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Ein eindeutiger Kausalzusammenhang konnte laut BfArM auf Basis der Gesamtdatenlage nicht ermittelt werden. Da hormonelle Kontrazeptiva jedoch Depressionen auslösen können, ist Suizidalität als mögliche Folge dieser Nebenwirkung zu betrachten.

Der Warnhinweis des BfArM betont, dass Stimmungsschwankungen und depressive Symptome auch bereits kurz nach Einleitung der Behandlung mit hormonellen Kontrazeptiva auftreten können.

Es wird empfohlen, Frauen bei der Verordnung hormoneller Kontrazeptiva aktiv zu raten, sich im Falle von Stimmungsschwankungen und depressiven Symptomen umgehend ärztlich vorzustellen. Die Aufklärung sollte das Risiko schwerwiegender Verläufe bis hin zu suizidalem Verhalten umfassen.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: Suizidalität als mögliche Folge einer Depression unter der Anwendung hormoneller Kontrazeptiva (BfArM, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien