BfArM2020

Cyproteronacetat: Rote-Hand-Brief zu Meningeom-Risiko

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf dem Rote-Hand-Brief des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2020. Cyproteronacetat ist ein antiandrogen wirkendes Gestagen, das unter anderem in der Therapie des Prostatakarzinoms eingesetzt wird.

In Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) informieren die Zulassungsinhaber über ein neu bewertetes Sicherheitsrisiko. Es wurde ein Zusammenhang zwischen der Einnahme von Cyproteronacetat und dem Auftreten von Meningeomen festgestellt.

Empfehlungen

Erhöhtes Meningeom-Risiko

Laut dem Rote-Hand-Brief wurde das Auftreten von einzelnen sowie multiplen Meningeomen in Verbindung mit der Anwendung von Cyproteronacetat berichtet. Dieses Risiko besteht den Angaben zufolge hauptsächlich bei Dosierungen von 25 mg pro Tag und darüber.

Unveränderte Indikationen

Das Dokument betont, dass die Anwendung für bestimmte Indikationen trotz des Risikos unverändert bleibt. Dazu zählt explizit die palliative Therapie des metastasierenden oder lokal fortgeschrittenen inoperablen Prostatakarzinoms.

Kontraindikationen

Gemäß dem Rote-Hand-Brief ist die Anwendung von Cyproteronacetat bei folgenden Patientengruppen kontraindiziert:

  • Vorliegen eines aktuellen Meningeoms

  • Bekannte Meningeomanamnese in der Vorgeschichte

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💡Praxis-Tipp

Es wird empfohlen, bei der Verordnung von Cyproteronacetat strikt auf eine mögliche Meningeomanamnese zu achten, da dies eine absolute Kontraindikation darstellt. Besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich neurologischer Symptome ist laut Rote-Hand-Brief vor allem bei Dosierungen ab 25 mg täglich geboten.

Häufig gestellte Fragen

Laut dem Rote-Hand-Brief tritt das Risiko für Meningeome hauptsächlich bei Dosierungen von 25 mg pro Tag und darüber auf.

Nein, die Anwendung ist bei Patienten mit einem bestehenden Meningeom oder einer Meningeomanamnese strikt kontraindiziert.

Die palliative Therapie des metastasierenden oder lokal fortgeschrittenen inoperablen Prostatakarzinoms bleibt als Indikation unverändert bestehen.

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Quelle: Rote-Hand-Brief zu Cyproteronacetat: Anwendungsbeschränkungen aufgrund des Risikos für Meningeome (BfArM, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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