AkdÄ2022

Meningeomrisiko: Rote-Hand-Brief Chlormadinon & Nomegestrol

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Rote-Hand-Brief der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2022 thematisiert das Risiko für die Entwicklung von Meningeomen nach der Anwendung von Chlormadinon oder Nomegestrol. Meningeome sind seltene, meist gutartige Tumoren der Meningen (Hirnhäute).

Grundlage für diese Arzneimittel-Sicherheitswarnung sind zwei Kohortenstudien, die auf Daten der französischen Krankenkasse basieren. Diese zeigten einen dosisabhängigen, kumulativen Zusammenhang zwischen der Einnahme der Wirkstoffe und dem Auftreten einzelner oder multipler Meningeome.

In Deutschland sind laut Dokument aktuell nur niedrigdosierte Präparate mit Chlormadinon oder Nomegestrol zugelassen. Da das Risiko jedoch mit der kumulativen Dosis ansteigt, gelten die Sicherheitsmaßnahmen des Rote-Hand-Briefs uneingeschränkt auch für diese niedrigdosierten Arzneimittel.

Empfehlungen

Der Rote-Hand-Brief formuliert folgende Kernempfehlungen zur Minimierung des Meningeomrisikos:

Indikationsstellung und Dosierung

Hochdosierte Chlormadinon- oder Nomegestrol-haltige Arzneimittel sollten laut Dokument nur angewendet werden, wenn alternative Maßnahmen als ungeeignet eingeschätzt werden.

Es wird empfohlen, die Anwendung in der niedrigsten wirksamen Dosierung und so kurz wie möglich durchzuführen.

Überwachung und Symptome

Patientinnen sollten in Übereinstimmung mit der klinischen Praxis auf Meningeome überwacht werden. Das Dokument weist darauf hin, auf folgende unspezifische Symptome zu achten:

  • Sehveränderungen

  • Hörstörungen

  • Geruchsverlust

  • Kopfschmerzen

  • Krampfanfälle

Maßnahmen bei Diagnose

Wird während der Behandlung mit Chlormadinon oder Nomegestrol ein Meningeom diagnostiziert, muss die Therapie dauerhaft abgesetzt werden.

Dosierung

In Deutschland sind laut Rote-Hand-Brief ausschließlich niedrigdosierte Präparate zugelassen. Das Dokument nennt folgende Anwendungsgebiete und Dosierungen:

WirkstoffDosierungAnwendungsgebiet
Chlormadinonacetat (Monotherapie)2 mgSubstitutionstherapie mit Estrogenen, dysfunktionelle Blutungen, Menstruationsbeschwerden, Mastodynie
Chlormadinon oder Nomegestrol + EstrogenniedrigdosiertHormonelle Verhütungsmittel

Kontraindikationen

Laut Rote-Hand-Brief sind Chlormadinon- oder Nomegestrol-haltige Arzneimittel bei einem bestehenden Meningeom oder einem Meningeom in der Vorgeschichte strikt kontraindiziert.

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💡Praxis-Tipp

Ein zentraler Hinweis des Rote-Hand-Briefs ist, dass das Meningeomrisiko mit der kumulativen Dosis ansteigt. Daher wird betont, dass die strengen Überwachungsmaßnahmen und Kontraindikationen auch für die in Deutschland üblichen niedrigdosierten Präparate (wie hormonelle Kontrazeptiva) uneingeschränkt gelten. Es wird geraten, bei unspezifischen neurologischen Symptomen wie Kopfschmerzen, Seh- oder Hörstörungen unter laufender Therapie an ein mögliches Meningeom zu denken.

Häufig gestellte Fragen

Laut Rote-Hand-Brief muss die Behandlung mit Chlormadinon oder Nomegestrol bei der Diagnose eines Meningeoms sofort und dauerhaft abgesetzt werden.

Nein, das Dokument gibt an, dass Chlormadinon- und Nomegestrol-haltige Arzneimittel bei einem Meningeom in der Vorgeschichte absolut kontraindiziert sind.

Der Rote-Hand-Brief nennt als mögliche unspezifische Symptome Sehveränderungen, Hörstörungen, Geruchsverlust, Kopfschmerzen und Krampfanfälle.

Ja. Obwohl keine neuen Sicherheitsbedenken für niedrigdosierte Präparate festgestellt wurden, steigt das Risiko mit der kumulativen Dosis. Daher gelten die Warnhinweise laut AkdÄ auch für niedrigdosierte hormonelle Verhütungsmittel.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Chlormadinon- und Nomegestrol-haltigen Arzneimitteln: Maßnahmen zur Minimierung des Meningeomrisikos (AkdÄ, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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