Pest (Yersinia pestis): RKI-Ratgeber zu Diagnostik & Therapie
📋Auf einen Blick
- •Erreger der Pest ist das Bakterium Yersinia pestis, das meist durch Flohbisse oder Tröpfcheninfektion übertragen wird.
- •Die Lungenpest verläuft fulminant und erfordert eine sofortige Antibiotikatherapie ohne Abwarten der Labordiagnostik.
- •Wirksame Antibiotika sind Aminoglykoside, Fluorchinolone, Doxycyclin, Cotrimoxazol und Chloramphenicol; Beta-Laktame sind unwirksam.
- •Bei Verdacht auf Lungenpest ist eine strikte Isolierung (Sonderisolierstation) und das Tragen von FFP3-Masken zwingend erforderlich.
- •Es besteht eine namentliche Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden bei Verdacht, Erkrankung und Tod.
Hintergrund
Die Pest wird durch das gramnegative Stäbchenbakterium Yersinia pestis verursacht. Während die Erkrankung in Deutschland aktuell nicht vorkommt, treten weltweit (insbesondere in Madagaskar, der DR Kongo und Peru) weiterhin Ausbrüche auf. Als Reservoir dienen wildlebende Nagetiere. Die Übertragung erfolgt klassischerweise durch infizierte Flöhe (Beulenpest) oder von Mensch zu Mensch per Tröpfcheninfektion (Lungenpest).
Klinische Formen und Symptomatik
Die Inkubationszeit beträgt bei der Beulenpest 2-7 Tage, bei der primären Lungenpest lediglich 1-3 Tage.
| Pestform | Anteil | Typische Symptomatik | Letalität (unbehandelt) |
|---|---|---|---|
| Beulenpest | 80-95 % | Plötzliches Fieber, Schüttelfrost, druckschmerzhafte Lymphknotenschwellungen (Bubonen, meist inguinal) | 40-60 % |
| Primäre Lungenpest | Selten | Fulminant: Fieber, Tachypnoe, Dyspnoe, blutiges Sputum, Lobärpneumonie | ~100 % |
| Sekundäre Lungenpest | Variabel | Tritt 5-6 Tage nach einer Primärerkrankung (z.B. Beulenpest) als Komplikation auf | Sehr hoch |
Seltene Komplikationen umfassen die Pestmeningitis und die Pestsepsis.
Diagnostik
Bei klinischem Verdacht und entsprechender Reiseanamnese muss umgehend eine labordiagnostische Abklärung erfolgen. Die Probengewinnung sollte unter strengem Eigenschutz (FFP3-Maske) idealerweise vor Antibiotikagabe stattfinden, darf den Therapiebeginn aber keinesfalls verzögern.
| Verdachtsdiagnose | Bevorzugtes Probenmaterial |
|---|---|
| Lungenpest | Sputum, Trachealsekret, Bronchoalveoläre Lavage (BAL), Blutkulturen, EDTA-Blut |
| Beulenpest | Bubonen-Punktat/Aspirat, Blutkulturen, EDTA-Blut |
| Pestsepsis | Blutkulturen, EDTA-Blut, ggf. Liquor |
- PCR: Methode der Wahl für die Akutdiagnostik (hohe Sensitivität, schnelles Ergebnis).
- Kultur: Diagnostisch beweisend und zwingend für das Antibiogramm erforderlich (Dauer ca. 24h).
- Schnelltests: Nur orientierend, bedürfen immer einer Bestätigung durch PCR oder Kultur.
Therapie
Aufgrund des fulminanten Verlaufs der Lungenpest muss die Antibiotikatherapie unverzüglich bei klinischem Verdacht eingeleitet werden. Ein verzögerter Therapiebeginn (>18 Stunden nach Symptombeginn) verschlechtert die Prognose drastisch.
Wirksame Antibiotika:
- Aminoglykoside
- Fluorchinolone
- Doxycyclin
- Cotrimoxazol
- Chloramphenicol
Wichtig: Penicilline und andere Beta-Lactam-Antibiotika sind wirkungslos!
Infektionsschutz und Isolation
Patienten mit Verdacht auf Lungenpest erfordern eine strikte Isolierung, idealerweise auf einer Sonderisolierstation.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): FFP3-Maske, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augen- und Gesichtsschutz.
- Ansteckungsfähigkeit: Unbehandelt solange symptomatisch. 72 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiose gilt der Patient als nicht mehr infektiös.
Umgang mit Kontaktpersonen
| Expositionsrisiko | Kriterien (Auswahl) | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Hoch | Direkter Kontakt zu Lungenpest-Patienten (<2m), Haushaltskontakt, Kontakt mit Buboneneiter | Sofortige Postexpositionsprophylaxe (PEP) + 7 Tage Quarantäne |
| Gering | Kontakt zu Lungenpest-Patienten mit >2m Abstand oder adäquatem Schutz | PEP kann erwogen werden |
| Kein Risiko | Kontakt zu asymptomatischen Personen | Keine Maßnahmen |
Zur PEP eignen sich Ciprofloxacin, Doxycyclin oder Sulfamethoxazol/Trimethoprim für 7 Tage.
Meldepflicht
Gemäß § 6 IfSG besteht eine namentliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden bei:
- Krankheitsverdacht
- Erkrankung
- Tod an Pest
Zudem ist der direkte oder indirekte Erregernachweis nach § 7 IfSG meldepflichtig.
💡Praxis-Tipp
Warten Sie bei Verdacht auf Lungenpest niemals auf die Laborbestätigung! Beginnen Sie die kalkulierte Antibiotikatherapie sofort, da Beta-Laktame unwirksam sind und eine Verzögerung von mehr als 18 Stunden oft letal endet.