RKI/STIKO2026Infektiologie

STIKO-Impfempfehlungen 2026: RSV, PCV20 & Indikationen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: RKI/STIKO (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut für das Jahr 2026 bilden die Grundlage für Schutzimpfungen in Deutschland. Sie umfassen Standardimpfungen, Indikationsimpfungen sowie postexpositionelle Prophylaxen.

Ein wesentliches Ziel der Leitlinie ist es, durch hohe Impfquoten einen umfassenden Individual- und Bevölkerungsschutz zu erreichen. Die Aktualisierung 2026 enthält wichtige Neuerungen, unter anderem bei den Empfehlungen zu RSV, Meningokokken und Pneumokokken.

Zudem betont die Kommission die Wichtigkeit der regelmäßigen Überprüfung des Impfstatus. Jeder ärztliche Kontakt sollte laut Leitlinie genutzt werden, um fehlende Immunisierungen zeitgerecht nachzuholen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie gilt der Grundsatz, dass jede dokumentierte Impfung zählt und es keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen gibt. Es wird betont, dass eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung nicht neu begonnen werden muss, sondern lediglich mit den fehlenden Impfstoffdosen komplettiert wird. Dies gilt auch für Auffrischimpfungen, die zu einem späteren Zeitpunkt problemlos nachgeholt werden können.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt eine einmalige RSV-Impfung als Standardimpfung für alle Personen ab 75 Jahren. Für Personen zwischen 60 und 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen oder in Pflegeeinrichtungen wird sie als Indikationsimpfung empfohlen.

Gemäß den STIKO-Empfehlungen wird für Personen ab 60 Jahren standardmäßig eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV20) empfohlen. Eine sequenzielle Impfung mit PPSV23 ist nicht mehr vorgesehen.

Es wird standardmäßig eine einmalige Impfung mit einem quadrivalenten MenACWY-Konjugat-Impfstoff für alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren empfohlen. Versäumte Impfungen sollen laut Leitlinie bis zum Alter von unter 25 Jahren nachgeholt werden.

Totimpfstoffe gelten laut Leitlinie als sicher und können verabreicht werden, wobei Impfungen gegen Influenza und Pertussis ausdrücklich in jeder Schwangerschaft empfohlen werden. Lebendimpfstoffe sind hingegen in der Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert.

Bei unbekanntem Impfstatus ist im Interesse der zu schützenden Person von fehlenden Impfungen auszugehen. Die Leitlinie empfiehlt, nicht dokumentierte Impfungen altersentsprechend nachzuholen, da von zusätzlich verabreichten Impfstoffdosen in der Regel kein erhöhtes Risiko ausgeht.

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Quelle: RKI: Aufklaerung Tab (RKI/STIKO, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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