IQWiG2021Onkologie

Niraparib: Erhaltungstherapie beim Ovarialkarzinom

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf der IQWiG-Dossierbewertung A20-98 aus dem Jahr 2021. Gegenstand der Untersuchung ist der Wirkstoff Niraparib in der gynäkologischen Onkologie.

Niraparib ist ein PARP-Inhibitor, der in der Onkologie zur Erhaltungstherapie eingesetzt wird. Ziel einer solchen Therapie ist es, nach einer erfolgreichen initialen Behandlung das progressionsfreie Überleben zu verlängern.

Die Bewertung fokussiert sich auf den Einsatz von Niraparib als Erstlinien-Erhaltungstherapie beim fortgeschrittenen Ovarialkarzinom. Die Nutzenbewertung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Auftrag gegeben.

Empfehlungen

Indikation und Patientengruppe

Die Dossierbewertung untersucht den Einsatz von Niraparib bei einer spezifischen Patientengruppe. Es handelt sich um erwachsene Patientinnen mit fortgeschrittenen Karzinomen in der gynäkologischen Onkologie.

Die genauen Kriterien für die bewertete Indikation sowie das finale Bewertungsergebnis stellen sich wie folgt dar:

IndikationskriteriumSpezifikation laut IQWiG-Bewertung
TumorartEpitheliales high-grade Karzinom (Ovarien, Tuben, primäres Peritonealkarzinom)
TumorstadiumFortgeschritten (FIGO-Stadien III und IV)
VortherapiePlatinbasierte Erstlinien-Chemotherapie
TherapieansprechenKomplettes oder partielles Ansprechen auf die Vortherapie
Ergebnis der BewertungZusatznutzen nicht belegt

Bewertung des Zusatznutzens

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kommt in seiner Analyse zu einem eindeutigen Ergebnis. Für den Einsatz von Niraparib in der genannten Indikation ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

Die detaillierten Studiendaten und die methodische Begründung für dieses Ergebnis sind in den vollständigen Berichtsunterlagen des IQWiG aufgeführt.

Weiterführendes Verfahren

Es wird im Bericht darauf hingewiesen, dass die Dossierbewertung durch das IQWiG nur einen Teil des Gesamtverfahrens darstellt. Nach Abschluss der Bewertung führt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Stellungnahmeverfahren durch.

Dieses Verfahren kann ergänzende Informationen liefern. In der Folge kann dies zu einer veränderten finalen Nutzenbewertung führen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass ein vom IQWiG festgestellter fehlender Beleg für einen Zusatznutzen nicht zwingend das finale G-BA-Urteil darstellt, da das anschließende Stellungnahmeverfahren die Bewertung noch verändern kann.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung bezieht sich auf fortgeschrittene Tumore der FIGO-Stadien III und IV.

Voraussetzung ist ein komplettes oder partielles Ansprechen auf eine platinbasierte Erstlinien-Chemotherapie.

Laut Dossierbewertung ist ein Zusatznutzen für Niraparib in dieser spezifischen Indikation nicht belegt.

Nein, die Bewertung ist Teil eines laufenden Verfahrens. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt im Anschluss ein Stellungnahmeverfahren durch, welches die finale Entscheidung beeinflussen kann.

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Quelle: IQWiG A20-98: Niraparib (Erstlinien-Erhaltungstherapie beim fortgeschrittenem Ovarialkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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