G-BA2020

Niraparib bei Ovarialkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Niraparib (Handelsname Zejula) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses aus dem Jahr 2021.

Ovarialkarzinome, Eileiterkarzinome und primäre Peritonealkarzinome werden oft erst in fortgeschrittenen Stadien (FIGO III und IV) diagnostiziert. Nach einer erfolgreichen initialen Chemotherapie ist eine Erhaltungstherapie entscheidend, um das progressionsfreie Überleben zu verlängern.

Niraparib ist in diesem Kontext als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das Verfahren wurde nach Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze regulär nach § 35a SGB V durchgeführt.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Niraparib.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument wird Niraparib als Monotherapie zur Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen eingesetzt. Dies betrifft folgende Indikationen:

  • Fortgeschrittenes epitheliales high-grade Karzinom der Ovarien (FIGO-Stadien III und IV)

  • Fortgeschrittenes epitheliales high-grade Karzinom der Tuben (FIGO-Stadien III und IV)

  • Primäres Peritonealkarzinom (FIGO-Stadien III und IV)

Voraussetzung für die Therapie

Eine zwingende Bedingung für den Einsatz von Niraparib ist das vorherige Ansprechen auf eine spezifische Vortherapie. Es wird vorausgesetzt, dass die Patientinnen nach einer Platin-basierten Erstlinien-Chemotherapie ein komplettes oder partielles Ansprechen zeigen.

Dosierung

Das vorliegende G-BA-Dokument enthält keine spezifischen Milligramm-Angaben zur Dosierung. Es definiert jedoch die genaue Anwendungsform und Indikation.

MedikamentAnwendungsformIndikationVoraussetzung
Niraparib (Zejula)Monotherapie (Erhaltungstherapie)Ovarial-, Tuben-, Peritonealkarzinom (FIGO III/IV)Ansprechen auf Platin-basierte Erstlinien-Chemotherapie
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💡Praxis-Tipp

Es wird im Beschluss hervorgehoben, dass der Einsatz von Niraparib als Erhaltungstherapie strikt an ein vorheriges Ansprechen (komplett oder partiell) auf eine Platin-basierte Erstlinien-Chemotherapie gebunden ist. Ohne diesen Nachweis ist die Indikation gemäß den vorliegenden G-BA-Kriterien nicht erfüllt.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss wird Niraparib bei fortgeschrittenen epithelialen high-grade Karzinomen der Ovarien, Tuben oder des Peritoneums in den FIGO-Stadien III und IV angewendet.

Das Dokument gibt an, dass vor dem Beginn der Erhaltungstherapie mit Niraparib eine Platin-basierte Erstlinien-Chemotherapie erfolgt sein muss. Auf diese muss ein komplettes oder partielles Ansprechen vorliegen.

Ja, der Wirkstoff wird in der vorliegenden Nutzenbewertung als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert.

Gemäß dem definierten Anwendungsgebiet wird Niraparib in dieser Indikation als Monotherapie zur Erhaltungstherapie eingesetzt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Niraparib (Neues Anwendungsgebiet: Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzinom, FIGO-Stadien III und IV, Erhaltungstherapie) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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