G-BA2021

Niraparib bei Ovarialkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Kurzdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Niraparib (Zejula). Es handelt sich um ein abgeschlossenes Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf aus dem Jahr 2021.

Der Anlass für diese spezifische Neubewertung ist die Überschreitung der gesetzlichen Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro. Dies ist ein regulärer Vorgang nach § 35a SGB V für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drugs).

Ovarialkarzinome, Eileiterkarzinome und primäre Peritonealkarzinome weisen klinisch häufig ähnliche Eigenschaften auf und werden therapeutisch oft analog behandelt. Eine medikamentöse Erhaltungstherapie zielt darauf ab, nach einer initial erfolgreichen Chemotherapie das rezidivfreie Überleben der Patientinnen zu verlängern.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die genauen Kriterien für den Einsatz des Wirkstoffs Niraparib.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Niraparib als Monotherapie zur Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen eingesetzt. Dies betrifft konkret folgende Indikationen:

  • Rezidiv eines platin-sensiblen, gering differenzierten serösen Karzinoms der Ovarien

  • Rezidiv eines entsprechenden Eileiterkarzinoms

  • Primäre Peritonealkarzinose

Voraussetzung für die Therapie

Gemäß der Fachinformation, auf die sich der Beschluss bezieht, ist der Therapiestart an einen vorherigen Behandlungserfolg geknüpft. Die Patientinnen müssen sich für den Einsatz von Niraparib in einer kompletten oder partiellen Remission befinden.

Zudem wird spezifiziert, dass diese Remission zwingend im Anschluss an eine platin-basierte Chemotherapie erreicht worden sein muss.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Niraparib in dieser Indikation strikt an die Platin-Sensibilität des Tumors sowie an eine vorangegangene platin-basierte Chemotherapie gebunden ist. Bei platin-resistenten Verläufen oder fehlender Remission nach der Chemotherapie ist diese spezifische Erhaltungstherapie laut definiertem Anwendungsgebiet nicht vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Niraparib ist für erwachsene Patientinnen mit einem Rezidiv eines platin-sensiblen Ovarial-, Eileiter- oder primären Peritonealkarzinoms vorgesehen. Voraussetzung ist eine komplette oder partielle Remission nach einer platin-basierten Chemotherapie.

Die Neubewertung durch den G-BA erfolgte aufgrund der Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze. Dies ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess im Rahmen der Nutzenbewertung für Orphan Drugs.

Gemäß dem vom G-BA zitierten Anwendungsgebiet wird Niraparib in dieser spezifischen Indikation als Monotherapie angewendet. Es dient ausschließlich als Erhaltungstherapie nach vorangegangener Chemotherapie.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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