Nichtinvasive Beatmung (NIV): Indikation und Monitoring
Hintergrund
Die AWMF-S2k-Leitlinie behandelt den Einsatz der nichtinvasiven Beatmung (NIV) bei der akuten respiratorischen Insuffizienz (ARI). Ziel der NIV ist es, vor allem bei der hyperkapnischen Insuffizienz die Intubationsrate, die Mortalität sowie die Aufenthaltsdauer auf der Intensivstation zu senken.
Pathophysiologisch wird zwischen der hypoxämischen ARI (Gasaustauschstörung, z. B. bei ARDS oder Lungenödem) und der hyperkapnischen ARI (Erschöpfung der Atempumpe, z. B. bei COPD) unterschieden. Die Domäne der NIV sind Erkrankungen, die zum Versagen der Atempumpe führen.
Im Vergleich zur invasiven Beatmung vermeidet die NIV tubusassoziierte Komplikationen wie die Ventilator-assoziierte Pneumonie (VAP). Sie stellt jedoch keinen Ersatz dar, wenn nach sorgfältiger Abwägung zwingende Gründe für einen invasiven Atemweg sprechen.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler ist die verzögerte Intubation bei einem Versagen der nichtinvasiven Beatmung. Die Leitlinie betont, dass bei ausbleibender Besserung der Blutgase und der klinischen Symptomatik innerhalb der ersten ein bis zwei Stunden die NIV umgehend beendet werden soll. Es wird dringend geraten, in solchen Fällen unverzüglich eine invasive Beatmung einzuleiten, sofern keine palliative Gesamtsituation vorliegt.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie wird die NIV bei einer akuten hyperkapnischen Exazerbation der COPD ab einem pH-Wert von unter 7,35 empfohlen. Bei milderen Verläufen mit einem pH-Wert ab 7,35 besteht primär keine Indikation.
Bei einem kardiogenen Lungenödem mit hypoxämischer Insuffizienz wird der frühzeitige Einsatz von CPAP empfohlen. Liegt zusätzlich eine Hyperkapnie vor, kann gemäß Leitlinie auch eine NIV eingesetzt werden.
Ein nicht-hyperkapnisches Koma stellt eine absolute Kontraindikation dar. Bei einem hyperkapnischen Koma kann laut Leitlinie im Einzelfall ein NIV-Versuch unter ständiger Intubationsbereitschaft gerechtfertigt sein.
Die Leitlinie empfiehlt, innerhalb von 30 bis 60 Minuten eine Ersteinschätzung der Effektivität vorzunehmen. Hierfür sollen Blutgase, Atemfrequenz und das klinische Erscheinungsbild beurteilt werden.
Ja, die Leitlinie gibt an, dass die NIV als palliative Maßnahme zur Linderung von Dyspnoe eingesetzt werden kann. Dies erfordert eine ausführliche Aufklärung und die Zustimmung des Patienten.
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Quelle: Nichtinvasive Beatmung als Therapie der akuten respiratorischen Insuffizienz (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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