WHO2020

Masern- und Rötelnelimination: Verifikationskriterien

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: WHO (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die WHO-Leitlinie (2020) beschreibt die standardisierten Prozesse und Kriterien zur Verifikation der Elimination von Masern und Röteln in der westlichen Pazifikregion. Das primäre Ziel ist die vollständige Unterbrechung der endemischen Virusübertragung.

Eine Elimination gilt laut Leitlinie als erreicht, wenn in einem definierten geografischen Gebiet für mindestens 12 Monate keine endemische Übertragung mehr stattfindet. Dies muss zwingend durch ein gut funktionierendes, sensitives Überwachungssystem belegt werden.

Für Röteln schließt die Definition zusätzlich das Fehlen von Fällen des kongenitalen Rötelnsyndroms (CRS) ein, die mit einer endemischen Übertragung assoziiert sind. Die offizielle Verifikation erfolgt durch unabhängige nationale und regionale Kommissionen basierend auf jährlichen Fortschrittsberichten.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für den Verifikationsprozess:

Verifikationskriterien

Es werden drei essenzielle Kriterien für die offizielle Verifikation der Masern- und Rötelnelimination definiert:

  • Dokumentation der Unterbrechung der endemischen Virusübertragung für mindestens 36 Monate nach dem letzten bekannten endemischen Fall

  • Vorhandensein einer standardisierten, qualitativ hochwertigen Surveillance

  • Genotypisierungsnachweise, die die Unterbrechung der endemischen Übertragung belegen

Fünf Beweislinien (Lines of Evidence)

Zur Dokumentation des Fortschritts und zur Nachweisführung müssen fünf zentrale Beweislinien detailliert dargelegt werden:

  • Detaillierte Beschreibung der Epidemiologie von Masern, Röteln und CRS seit Einführung der Impfstoffe

  • Qualität der epidemiologischen und laborchemischen Überwachungssysteme

  • Ausreichend hohe Bevölkerungsimmunität, dargestellt als Geburtskohortenanalyse

  • Nachhaltigkeit des nationalen Impfprogramms einschließlich Ressourcen für Massenkampagnen

  • Genotypisierungsdaten zur Unterstützung der unterbrochenen Übertragungswege

Anforderungen an die Surveillance

Es wird eine hochsensitive Überwachung gefordert, um endemische Fälle sowie importierte Übertragungsketten zuverlässig zu erkennen. Die Leitlinie nennt folgende Zielwerte für die Surveillance-Qualität:

ÜberwachungsindikatorZielwert
Melderate von Nicht-Masern-/Nicht-Röteln-Fällen (national)≥ 2 pro 100.000 Einwohner pro Jahr
Adäquate Untersuchung von Verdachtsfällen> 80 %
Adäquate Blutprobenentnahme bei Verdachtsfällen> 80 %
Anteil der Ausbrüche mit Proben zur Virusdetektion> 80 %
Anteil der Proben mit Laborergebnissen innerhalb von 4 Tagen> 80 %

Post-Verifikations-Phase

Nach erfolgreicher Verifikation wird die strikte Aufrechterhaltung der Maßnahmen empfohlen. Dazu gehören die Sicherstellung der Ausbruchsreaktionskapazität, die Überwachung von unerwünschten Impfereignissen (AEFI) und die Fortführung der molekularen Genotypisierung aller auftretenden Fälle.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Überwachung des kongenitalen Rötelnsyndroms (CRS) gelegt, da Rötelninfektionen bei Schwangeren oft mild oder asymptomatisch verlaufen. Es wird betont, dass reine Schwangerschaftsregister nicht ausreichen, um die Mehrheit der CRS-Fälle zu erfassen. Stattdessen wird ein fallbasiertes CRS-Surveillance-System mit Laborbestätigung, idealerweise über Sentinel-Standorte, als essenziell für die Dokumentation der Rötelnelimination erachtet.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie spricht man von einer Reetablierung, wenn epidemiologische und laborchemische Beweise eine ununterbrochene Übertragungskette eines Virusstammes für mindestens 12 Monate belegen. Dies gilt für geografische Gebiete, in denen die Erkrankung zuvor bereits als eliminiert verifiziert wurde.

Ein importierter Fall liegt vor, wenn die Exposition gegenüber Masern oder Röteln nachweislich außerhalb des Landes stattfand. Dies muss im Zeitraum von 7 bis 21 Tagen (bei Masern) bzw. 12 bis 23 Tagen (bei Röteln) vor Beginn des Ausschlags erfolgt sein.

Die Leitlinie definiert Blutproben, die innerhalb von 28 Tagen nach Beginn des Ausschlags entnommen wurden, als adäquat für den Antikörpernachweis. Für die Virusdetektion und Genotypisierung wird eine vollständige Bearbeitung innerhalb von zwei Monaten nach Probeneingang gefordert.

Molekulare Daten sind entscheidend, um endemische von importierten Fällen zu unterscheiden. Das dokumentierte Fehlen von zuvor endemischen Virusstämmen über mehr als 12 Monate hinweg unterstützt den Nachweis der erfolgreichen Elimination.

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Quelle: Guidelines on verification of measles elimination in the Western Pacific Region. 2nd ed. (WHO, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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