Mammografie-Screening: Altersgrenzen und Indikation
Hintergrund
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Das nationale Mammografie-Screening-Programm richtet sich aktuell an Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.
Ziel des Screenings ist die Senkung der brustkrebsspezifischen Mortalität durch Früherkennung. Gleichzeitig birgt die Untersuchung Risiken wie Überdiagnosen und falsch-positive Befunde, die zu unnötigen psychischen und körperlichen Belastungen führen können.
Der vorliegende IQWiG-Bericht untersucht, ob eine Ausweitung der Altersgrenzen sinnvoll ist. Dabei wird der Nutzen für Frauen von 45 bis 49 Jahren sowie ab 70 Jahren im Vergleich zu keinem Screening bewertet.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht formuliert folgende Kernaussagen zur Anpassung der Altersgrenzen im Mammografie-Screening:
Übersicht der Bewertung nach Altersgruppen
| Altersgruppe | Brustkrebsspezifische Mortalität | Überdiagnosen & falsch-positive Befunde | Fazit des IQWiG |
|---|---|---|---|
| 45 bis 49 Jahre | Anhaltspunkt für Nutzen | Hinweis / Anhaltspunkt für Schaden | Nutzen überwiegt Schaden |
| 70 bis 74 Jahre | Anhaltspunkt für Nutzen | Anhaltspunkt für Schaden | Nutzen überwiegt Schaden |
| ab 75 Jahren | Keine Daten | Keine Daten | Kein Potenzial erkennbar |
Altersgruppe 45 bis 49 Jahre
Laut Bericht liegt ein Anhaltspunkt für einen Nutzen hinsichtlich der brustkrebsspezifischen Mortalität vor. Der erwartete Mortalitätsvorteil überwiegt den potenziellen Schaden durch Überdiagnosen und falsch-positive Befunde.
Es wird betont, dass eine informierte Entscheidung der Frauen unerlässlich ist.
Altersgruppe 70 bis 74 Jahre
Auch für diese Altersgruppe sieht der Bericht einen Anhaltspunkt für einen Nutzen in Bezug auf die brustkrebsspezifische Mortalität. Der Nutzen überwiegt laut Modellierungen den zu erwartenden Schaden.
Eine individuelle Abwägung unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Lebenserwartung wird als zwingend erforderlich erachtet.
Altersgruppe ab 75 Jahren
Für Frauen ab 75 Jahren lässt sich derzeit weder ein Nutzen noch ein Potenzial für das Screening erkennen. Es fehlen aussagekräftige Studiendaten für diese Altersgruppe.
Zusammenfassende Bewertung
Die Modellierungsstudie des Berichts unterstützt eine Ausweitung des zweijährlichen Screenings. Es ergeben sich folgende Erkenntnisse:
-
Ein Screening-Intervall von 2 Jahren wird für die Altersgruppe 45 bis 74 Jahre als vorteilhaft bewertet.
-
Ein früherer Screeningstart (ab 45 Jahren) bringt einen größeren Zusatznutzen als ein späteres Screeningende (mit 74 Jahren).
-
Der Nutzen hinsichtlich der Gesamtmortalität konnte statistisch nicht signifikant nachgewiesen werden, was jedoch nicht gegen das Screening spricht.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht hebt hervor, dass bei der Beratung von Frauen an den Altersgrenzen (45-49 und 70-74 Jahre) eine individuelle Nutzen-Schaden-Abwägung essenziell ist. Insbesondere bei älteren Frauen sollte die Restlebenserwartung und der allgemeine Gesundheitszustand in die Entscheidung einfließen, da das Risiko für Überdiagnosen durch konkurrierende Todesursachen steigt.
Häufig gestellte Fragen
Der IQWiG-Bericht sieht einen Anhaltspunkt für eine gesenkte brustkrebsspezifische Mortalität. Dieser Nutzen überwiegt den potenziellen Schaden durch falsch-positive Befunde und Überdiagnosen.
Laut Bericht gibt es für diese Altersgruppe derzeit keine aussagekräftigen Daten. Daher lässt sich aktuell weder ein Nutzen noch ein Potenzial für ein Screening ab 75 Jahren ableiten.
Die Modellierungen des Berichts deuten darauf hin, dass ein zweijährliches Intervall für die Altersgruppe von 45 bis 74 Jahren das beste Nutzen-Schaden-Verhältnis aufweist. Ein jährliches Screening führt zu deutlich mehr falsch-positiven Befunden.
Der Bericht nennt Überdiagnosen und falsch-positive Befunde als Hauptrisiken. Diese können zu unnötigen Biopsien, psychischer Belastung und Übertherapien führen.
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Quelle: IQWiG S21-01: Überprüfung der Altersgrenzen im Mammografie-Screening-Programm (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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