Lasertherapie der Haut: Indikationen und Empfehlungen
Hintergrund
Die S2k-Leitlinie der AWMF zur Lasertherapie der Haut liefert umfassende Empfehlungen zum sicheren und indikationsgerechten Einsatz von Lasern und hochenergetischen Blitzlampen (IPL). Ziel ist es, die Frequenz von Komplikationen und Nebenwirkungen durch standardisierte Vorgehensweisen signifikant zu senken.
Laserstrahlung entfaltet ihre Wirkung durch selektive Photothermolyse, bei der spezifische Zielstrukturen wie Melanin, Hämoglobin oder Wasser die Energie absorbieren. Die Wahl der geeigneten Wellenlänge, Impulsdauer und Energiedichte ist dabei essenziell für den Therapieerfolg.
Zusätzlich werden in der Leitlinie wichtige regulatorische Rahmenbedingungen wie die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV) und der Arbeitsschutz behandelt. Diese definieren unter anderem den Arztvorbehalt für bestimmte Laseranwendungen.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie ist die Verwechslung der Betriebsmodi bei Lasern ein häufiger Fehler mit schweren Folgen. Es wird gewarnt, dass beispielsweise die Behandlung von Tätowierungen mit einem Rubinlaser im "free running mode" (Millisekundenbereich) anstelle des gütegeschalteten Modus (Nanosekundenbereich) sehr wahrscheinlich zu einer Narbenbildung führt. Zudem wird betont, dass vor jeder Laserung pigmentierter Läsionen ein Malignitätsausschluss zwingend erforderlich ist.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt für die Entfernung von Schmucktätowierungen gütegeschaltete (q-switched) Laser im Nano- oder Pikosekundenbereich. Die Wahl der Wellenlänge muss dabei an die jeweilige Pigmentfarbe angepasst werden, beispielsweise Nd:YAG (1.064 nm) für schwarze oder KTP (532 nm) für rote Farbe.
Es wird laut Leitlinie stark davon abgeraten, pigmentierte melanozytäre Naevi zu lasern. In begründeten Ausnahmefällen kann dies erwogen werden, erfordert jedoch zwingend einen vorherigen fachärztlichen Malignitätsausschluss.
Zur Behandlung von Teleangiektasien und Hintergrunderythemen bei Rosazea empfiehlt die Leitlinie gepulste Farbstofflaser (585-595 nm), KTP-Laser (532 nm) oder langgepulste Nd:YAG-Laser. Auch der Einsatz von IPL-Systemen wird für diese Indikation stark empfohlen.
Gemäß der NiSV unterliegen ablative Laseranwendungen sowie die Behandlung von Gefäß- und Pigmentveränderungen dem Arztvorbehalt. Die Leitlinie weist darauf hin, dass Anwender eine entsprechende medizinische Fachkunde nachweisen müssen.
Die Leitlinie empfiehlt einen konsequenten UV-Schutz (LSF 50+) für etwa vier Wochen nach der Behandlung. Zur topischen Wundversorgung wird der Einsatz von dexpanthenolhaltigen Externa empfohlen, da diese im Vergleich zu Vaseline einen schnelleren Wundverschluss fördern.
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Quelle: Lasertherapie der Haut (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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