Okkultes Blut im Stuhl (Hämoccult): Gesundheit.gv.at
Hintergrund
Die Leitlinie von Gesundheit.gv.at (2026) behandelt die Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl (Hämoccult-Test). Diese Diagnostik hat einen hohen Stellenwert in der Früherkennung von gut- und bösartigen Tumoren des unteren Verdauungstraktes, insbesondere von Kolon- und Rektumkarzinomen.
Das Kolorektalkarzinom ist der zweithäufigste bösartige Tumor bei Frauen und Männern. Da es für diese Erkrankung keine zuverlässigen Frühsymptome gibt, ist die laborchemische Vorsorgeuntersuchung von zentraler Bedeutung.
Eine sichtbare Rotverfärbung des Stuhls muss nicht zwingend auf eine Blutung hindeuten. Sie kann auch durch den Verzehr bestimmter Lebensmittel wie rote Rüben oder stark paprikahaltige Speisen verursacht werden.
Empfehlungen
Indikation und Vorsorge
Laut Leitlinie wird ab dem 50. Lebensjahr eine jährliche Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl empfohlen. Zusätzlich wird eine Dickdarmspiegelung (Kolonoskopie) alle fünf bis zehn Jahre zur Vorsorge angeraten.
Präanalytik und Testdurchführung
Für die Testdurchführung müssen Stuhlproben an drei aufeinanderfolgenden Tagen entnommen werden. Dabei wird empfohlen, das Probenmaterial von jeweils zwei verschiedenen Stellen des Stuhls auf die Testbriefchen aufzubringen.
Um verfälschte Ergebnisse zu vermeiden, formuliert die Leitlinie folgende diätetische Einschränkungen vor und während der Testphase:
-
Verzicht auf rohe Fleischspeisen (z.B. Tartare, halbrohe Steaks)
-
Verzicht auf Blutwurst und bluthaltige Nahrungsmittel
-
Vermeidung von Vitamin C (Ascorbinsäure), da dies zu falsch-negativen Ergebnissen führen kann
Interpretation und Folgeuntersuchungen
Ein positiver Hämoccult-Test besitzt laut Leitlinie nur eine geringe diagnostische Aussagekraft. Bei beschwerdefreien Personen über 45 Jahren liegt nur in fünf Prozent der Fälle tatsächlich eine Tumorerkrankung vor.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass maximal die Hälfte aller Personen mit einem Tumor im Frühstadium ein positives Testergebnis aufweisen.
Bei einem positiven Testergebnis ist eine weitere Abklärung zwingend erforderlich. Als wichtigste Folgeuntersuchung wird die Dickdarmspiegelung (Kolonoskopie) genannt.
Als alternative Blutungsquellen für ein positives Ergebnis listet die Leitlinie unter anderem auf:
-
Menstruationsblutungen
-
Analfissuren und Hämorrhoiden
-
Divertikel
-
Blutungen des oberen Gastrointestinaltraktes (z.B. Magenblutungen)
Referenzwerte
Die Leitlinie gibt folgende Referenzwerte für die Untersuchung auf okkultes Blut an:
| Patientengruppe | Alter | Referenzwert |
|---|---|---|
| Männer | bis 18 Jahre | negativ |
| Männer | über 18 Jahre | negativ |
| Frauen | bis 18 Jahre | negativ |
| Frauen | über 18 Jahre | negativ |
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie warnt ausdrücklich vor der Einnahme von Vitamin C (Ascorbinsäure) vor und während der Stuhlprobensammlung. Es wird betont, dass dies zu falsch-negativen Ergebnissen führen kann, wodurch potenziell vorhandene Tumore im Frühstadium übersehen werden könnten.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie wird ab dem 50. Lebensjahr eine jährliche Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl empfohlen. Diese dient der Früherkennung von Kolorektalkarzinomen.
Es wird empfohlen, vor und während der Testphase auf rohes Fleisch, bluthaltige Nahrungsmittel wie Blutwurst sowie auf Vitamin C zu verzichten. Vitamin C kann das Testergebnis verfälschen und zu falsch-negativen Befunden führen.
Ein positives Ergebnis bedeutet nicht zwingend, dass ein Tumor vorliegt, da auch Hämorrhoiden, Analfissuren oder Menstruationsblutungen den Test positiv ausfallen lassen können. Die Leitlinie fordert bei einem positiven Befund jedoch zwingend eine weitere Abklärung mittels Kolonoskopie.
Ja, eine sichtbare Rotverfärbung des Stuhls muss keine Blutbeimengung sein. Laut Leitlinie kann dies auch durch den Verzehr von roten Rüben oder stark paprikahaltigen Speisen verursacht werden.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: Laborwert: Blut im Stuhl (Gesundheit.gv.at, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.