Transzervikale Radiofrequenzablation bei Myomen: IQWiG

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einem Addendum zur Bewertung der transzervikalen Radiofrequenzablation (TRFA) mit intrauteriner Ultraschallführung bei Uterusmyomen beauftragt. Der Bericht H22-03 stellt eine Ergänzung zum vorherigen Auftrag H21-14 dar.

Ziel der Untersuchung war es zu prüfen, ob neue randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) vorliegen. Diese sollten klären, ob für die Methode mittlerweile ein Nutzen, eine Schädlichkeit oder eine Unwirksamkeit erkennbar ist.

Uterusmyome sind gutartige Tumoren der Gebärmutter, die bei prämenopausalen Frauen zu starken Blutungen und Schmerzen führen können. Die TRFA stellt ein minimalinvasives Verfahren dar, dessen Stellenwert im Vergleich zu etablierten chirurgischen Methoden evaluiert wird.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht formuliert keine direkten klinischen Empfehlungen, sondern bewertet die aktuelle Studienlage zur transzervikalen Radiofrequenzablation (TRFA).

Einschlusskriterien der Bewertung

Für die systematische Literatursuche definierte das Institut strenge Kriterien, um die Evidenz der Methode zu prüfen. Eingeschlossen wurden Studien mit folgendem Profil:

  • Prämenopausale Frauen mit symptomatischen Uterusmyomen (FIGO-Typ 1 bis 6) und Indikation zur Intervention

  • Vergleich der TRFA mit einer Myomektomie (hysteroskopisch, laparoskopisch oder offen-chirurgisch)

  • Randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) als Studientyp

Patientenrelevante Endpunkte

Um den klinischen Nutzen zu bewerten, fokussierte sich die Untersuchung auf spezifische patientenrelevante Endpunkte. Dazu zählten laut Bericht:

  • Symptomschwere, insbesondere Menorrhagie und Unterbauchschmerzen

  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen

  • Krankenhausverweildauer und Zeit bis zur Rückkehr zu normalen Aktivitäten

  • Reinterventionen und Lebendgeburten

Ergebnisse der Nutzenbewertung

Die systematische Literaturrecherche bis März 2022 ergab keine neuen randomisierten kontrollierten Studien. Es wurden weder zusätzliche abgeschlossene noch neue laufende Studien identifiziert.

Das Institut kommt zu dem Fazit, dass für die TRFA bei Uterusmyomen weiterhin weder ein Nutzen noch eine Schädlichkeit oder Unwirksamkeit erkennbar ist. Die Evidenz reicht für eine abschließende Beurteilung nicht aus.

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💡Praxis-Tipp

Da der IQWiG-Bericht mangelnde Evidenz für die transzervikale Radiofrequenzablation bei Uterusmyomen feststellt, wird in der Praxis eine sorgfältige Aufklärung der Patientinnen über die unklare Datenlage der Methode angeraten. Etablierte chirurgische Verfahren wie die Myomektomie dienen in Studien weiterhin als primärer Vergleichsstandard.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht H22-03 ist für die transzervikale Radiofrequenzablation bei Uterusmyomen aktuell weder ein Nutzen noch eine Schädlichkeit oder Unwirksamkeit belegt. Es fehlen methodisch hochwertige randomisierte kontrollierte Studien.

Das Institut definiert die Myomektomie als maßgebliche Vergleichsintervention. Diese kann je nach Befund hysteroskopisch, laparoskopisch oder offen-chirurgisch durchgeführt werden.

Die Bewertung fokussiert sich auf patientenrelevante Endpunkte wie die Reduktion von Blutungsintensität und Schmerzen. Zudem werden Lebensqualität, Nebenwirkungen, Reinterventionen und Lebendgeburten erfasst.

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Quelle: IQWiG H22-03: Transzervikale Radiofrequenzablation mit intrauteriner Ultraschallführung bei Uterusmyomen - Addendum zum Auftrag H21-14 (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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