USgHIFU bei Lebermetastasen: Therapie und Evidenzlage
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht H16-02E bewertet die sonografiegesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie (USgHIFU) gemäß § 137h SGB V. Es handelt sich um eine Potenzialbewertung für den Einsatz bei sekundären bösartigen Neubildungen der Leber und der intrahepatischen Gallengänge.
Das anfragende Krankenhaus schlug die Methode als nicht invasive Therapieoption für inoperable Lebermetastasen vor. Als besondere Zielgruppe wurden Patienten mit Tumoren über 5 cm Größe oder Läsionen in Gefäßnähe benannt.
Bei dem Verfahren sollen Ultraschallwellen das Tumorgewebe durch thermische und mechanische Effekte zerstören. Die Echtzeitbildgebung soll dabei eine sichere Anwendung auch bei atembeweglichen Organen ermöglichen.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die USgHIFU-Therapie bei Lebermetastasen derzeit als experimentell einzustufen ist, da ein klinischer Nutzen nicht belegt ist. Bei inoperablen sekundären Lebertumoren wird primär der Einsatz etablierter lokoregionärer oder systemischer Standardtherapien empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Es handelt sich um eine sonografiegesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie. Dabei sollen Ultraschallwellen das Tumorgewebe durch thermische und mechanische Effekte nicht-invasiv zerstören.
Laut IQWiG-Bewertung ist weder ein Nutzen noch ein Potenzial der Methode bei sekundären Lebertumoren belegt. Die verfügbare Evidenz beschränkt sich auf eine kleine Fallserie mit minimaler Aussagekraft.
Die Methode wurde für Patienten mit inoperablen Lebermetastasen vorgeschlagen. Insbesondere Läsionen über 5 cm Größe oder in der Nähe großer Gefäße wurden als mögliches Einsatzgebiet genannt.
Der Bericht nennt als etablierte Alternativen bei inoperablen Befunden unter anderem die Radiofrequenzablation (RFA) und die transarterielle Chemoembolisation (TACE). Auch medikamentöse Therapien wie Tyrosinkinaseinhibitoren kommen je nach Primärtumor zum Einsatz.
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Quelle: IQWiG H16-02E: Sonografiegesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie bei sekundären bösartigen Neubildungen der Leber und der intrahepatischen Gallengänge - Bewertung gemäß §137h SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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