IQWiG2017

USgHIFU bei Knochentumoren: IQWiG-Bewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht H16-02F bewertet das Potenzial der sonografiegesteuerten hochfokussierten Ultraschalltherapie (USgHIFU) gemäß § 137h SGB V. Die Methode zielt auf die Behandlung von bösartigen Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels ab.

Das anfragende Krankenhaus grenzte das Anwendungsgebiet auf nicht chirurgisch behandelbare (inoperable) Tumoren ein. Dazu zählen primär Osteosarkome und Chondrosarkome.

Bei der USgHIFU-Methode wird das Tumorgewebe durch thermische und mechanische Effekte der Ultraschallwellen zerstört. Das Verfahren soll laut Antragsteller als alleinige Therapie oder in Kombination mit einer Chemotherapie eingesetzt werden.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zur Nutzenbewertung der Methode:

Bewertung der Evidenzlage

Die eingereichten Unterlagen wiesen laut Bewertung erhebliche methodische Mängel bei der Literaturrecherche auf. Es wurde folgende Evidenz identifiziert:

  • Lediglich eine einzige Fallserie aus China wurde als potenziell relevant für die Bewertung eingestuft.

  • Diese Studie schloss überwiegend Patienten mit Tumoren an Armen oder Beinen ein.

  • Diese Tumoren gelten nach deutschem Versorgungsstandard in der Regel als operabel.

Schlussfolgerung zum Nutzen

Laut IQWiG lassen die vorgelegten Daten keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit bei der spezifischen Patientengruppe mit inoperablen Tumoren zu.

In der Gesamtschau lässt sich für den Einsatz von USgHIFU bei nicht resektablen bösartigen Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels weder ein Nutzen noch ein Potenzial ableiten.

Konsequenzen für die Erprobung

Aufgrund des fehlenden Potenzials werden für die angefragte Methode keine Eckpunkte für eine Erprobungsstudie konkretisiert. Eine Beurteilung der Erfolgsaussichten einer solchen Erprobung entfällt somit.

Kontraindikationen

Laut den im Bericht zitierten Herstellerangaben bestehen für bestimmte Lokalisationen Kontraindikationen für den Einsatz der USgHIFU. Dazu gehören:

  • Tumoren des Kopfes

  • Tumoren der Wirbelsäule

  • Tumoren des Wirbelkanals

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💡Praxis-Tipp

Bei der Indikationsstellung für USgHIFU bei Knochentumoren wird darauf hingewiesen, dass die Methode laut IQWiG aktuell keinen belegten Nutzen bei inoperablen Befunden aufweist. Es wird betont, dass nach deutschem Behandlungsstandard die meisten peripheren Osteosarkome gliedmaßenerhaltend operiert werden können und somit nicht in das beantragte Anwendungsgebiet der Inoperabilität fallen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht soll die Methode das Tumorgewebe durch thermische und mechanische Effekte hochintensiver Ultraschallwellen zerstören. Das anfragende Krankenhaus beschreibt das Ziel als Linderung von Schmerzen und Behandlung fortgeschrittener Tumoren in einem nicht-invasiven Kontext.

Nein, die Bewertung kommt zu dem Schluss, dass auf Basis der eingereichten Unterlagen weder ein Nutzen noch ein Potenzial abgeleitet werden kann. Die einzige verfügbare Studie untersuchte primär Patienten, deren Tumoren nach deutschem Standard als operabel gelten.

Der Bericht sieht keine Grundlage für eine Erprobungsstudie. Da kein Potenzial der Methode erkannt wurde, werden auch keine Eckpunkte für eine solche Studie formuliert.

Die Leitlinienbewertung nennt beispielhaft Tumoren an schwer zugänglichen Stellen wie dem Becken, sofern sie nicht den Kontraindikationen unterliegen. Ebenso werden Fälle mit Fernmetastasierung erwähnt, bei denen eine kurative Tumorresektion nicht mehr indiziert ist.

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Quelle: IQWiG H16-02F: Sonografiegesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie bei bösartigen Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels - Bewertung gemäß §137h SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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