USgHIFU bei Lebermetastasen: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist ein Addendum zur Bewertung der sonografiegesteuerten hochfokussierten Ultraschalltherapie (USgHIFU). Untersucht wird der Einsatz bei nicht operablen sekundären bösartigen Neubildungen der Leber und der intrahepatischen Gallengänge.
Ziel der Untersuchung gemäß § 137h SGB V war es zu prüfen, ob die Methode gegenüber anderen Ablationsverfahren, Chemotherapie oder palliativer Behandlung einen Nutzen oder ein Potenzial aufweist. Hierfür wurden zusätzlich eingereichte Studien ausgewertet.
Bei den Lebermetastasen handelt es sich meist um Absiedlungen von Primärtumoren wie dem kolorektalen Karzinom, Magenkarzinom oder Mammakarzinom. Die betroffenen Personen kommen für eine chirurgische Resektion oft nicht infrage.
Empfehlungen
Laut IQWiG-Bericht basieren die verfügbaren Daten ausschließlich auf einarmigen Verlaufsbeobachtungen. Diese entsprechen der Evidenzstufe IV, weshalb die Ergebnissicherheit übergreifend als minimal eingestuft wird.
Es liegen keine direkt vergleichenden Studien zwischen der USgHIFU und anderen relevanten Vergleichstherapien vor. Der Bericht wertete Studien zu folgenden Verfahren aus:
| Ablationsverfahren | Untersuchte Studien | Evidenzstufe | Direkter Vergleich möglich |
|---|---|---|---|
| USgHIFU | 3 einarmige Studien | IV | Nein |
| Radiofrequenzablation (RFA) | 1 einarmige Studie | IV | Nein |
| Laserinduzierte Thermotherapie (LITT) | 1 einarmige Studie | IV | Nein |
| Mikrowellenablation (MWA) | 1 einarmige Studie | IV | Nein |
Fehlende Vergleichbarkeit
Der Bericht stellt fest, dass ein indirekter Vergleich der Studien nicht sinnvoll möglich ist. Die eingeschlossenen Populationen unterscheiden sich grundlegend.
Folgende Faktoren verhindern laut Bewertung eine verlässliche Gegenüberstellung:
-
Unterschiedliche Vorbehandlungen (z.B. Resektion, TACE, Chemotherapie)
-
Variierende Tumorgrößen und Anzahl der Läsionen
-
Fehlende oder unterschiedliche Angaben zu Begleit- und Nachbehandlungen
Abschließende Bewertung
Aufgrund der unzureichenden und heterogenen Datenlage lässt sich die Wirksamkeit der USgHIFU nicht eindeutig beurteilen. Die beobachteten Ergebnisse können nicht zweifelsfrei der Intervention zugeordnet werden.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich für die USgHIFU bei sekundären bösartigen Neubildungen der Leber weder ein Nutzen noch ein Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative ableiten lässt.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht verdeutlicht, dass für den Einsatz der USgHIFU bei inoperablen Lebermetastasen aktuell keine belastbare Evidenz vorliegt. Bei der Therapieplanung wird darauf hingewiesen, dass etablierte Verfahren wie die Radiofrequenzablation (RFA) oder Mikrowellenablation (MWA) aufgrund der unklaren Datenlage zur USgHIFU nicht durch diese ersetzt werden können.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht lässt sich für die USgHIFU bei nicht operablen sekundären Lebertumoren weder ein Nutzen noch ein Potenzial ableiten. Die verfügbaren Daten reichen für eine positive Bewertung nicht aus.
Der Bewertung liegen ausschließlich einarmige Verlaufsbeobachtungen zugrunde, die der Evidenzstufe IV entsprechen. Die Ergebnissicherheit wird in dem Bericht als minimal eingestuft.
Ein direkter oder indirekter Vergleich ist laut Bericht aufgrund der heterogenen Studienlage nicht möglich. Die Patientenpopulationen unterscheiden sich zu stark hinsichtlich Vorbehandlungen, Tumorgrößen und Begleittherapien.
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Quelle: IQWiG H17-04: Sonografiegesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie bei sekundären bösartigen Neubildungen der Leber und der intrahepatischen Gallengänge - Addendum zum Auftrag H16-02E (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.