Cabozantinib bei Schilddrüsenkarzinom: IQWiG-Addendum
Hintergrund
Der vorliegende Artikel basiert auf dem IQWiG-Addendum (G22-36) zum Auftrag A22-59 bezüglich der Nutzenbewertung von Cabozantinib. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut mit der Prüfung ergänzender Berechnungen des pharmazeutischen Unternehmers zur Größe der Zielpopulation.
Cabozantinib ist indiziert bei Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem differenziertem Schilddrüsenkarzinom (DTC). Voraussetzung ist, dass die Erkrankung refraktär gegenüber Radiojod (RAI) ist oder dieses nicht infrage kommt und eine Progression unter oder nach einer systemischen Vortherapie aufgetreten ist.
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens reichte der pharmazeutische Unternehmer eine Neuberechnung der Patientenzahlen für die Zielpopulation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Das Addendum bewertet diese methodischen Anpassungen und die daraus resultierenden Schätzwerte.
Empfehlungen
Das IQWiG formuliert in diesem Addendum keine klinischen Therapieempfehlungen, sondern bewertet die methodische Herleitung der GKV-Zielpopulation.
Methodische Anpassungen
Der pharmazeutische Unternehmer reduzierte die Berechnungsschritte zur Ermittlung der Zielpopulation von elf auf sieben. Folgende Einschränkungen wurden laut Bericht nachvollziehbarerweise entfernt, da sie durch das Anwendungsgebiet nicht gefordert sind:
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Eingrenzung auf Lenvatinib oder Sorafenib als Erstlinientherapie
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Eingrenzung auf Lenvatinib oder Sorafenib als Zweitlinientherapie
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Eingrenzung auf Cabozantinib als Zweitlinientherapie
Bewertung der Parameter
Für die Ermittlung der Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem DTC wurde eine neue Spanne von 19,9 bis 23,7 Prozent auf Basis der TNM-Klassifikation herangezogen. Das IQWiG bewertet diese Spanne als geeigneter im Vergleich zur ursprünglichen Berechnung.
Bei der Ermittlung der Patienten mit systemischer Erstlinientherapie geht das Institut jedoch weiterhin von einer Unterschätzung aus. Der neu herangezogene Anteilswert von 33,3 Prozent basiert auf einer Querschnittsbetrachtung, die Patienten unberücksichtigt lässt, welche erst im späteren Verlauf eine Systemtherapie erhalten.
Fazit zur Zielpopulation
In der Gesamtbetrachtung schätzt der Unternehmer die GKV-Zielpopulation auf 125 bis 424 Patientinnen und Patienten.
Das IQWiG kommt zu dem Schluss, dass die neue Herleitung grundsätzlich geeigneter ist als die ursprüngliche Berechnung. Aufgrund methodischer Unterschätzungen bei einzelnen Parametern wird jedoch der Bereich der Obergrenze als angemessener bewertet.
| Patientenpopulation | Geschätzte Anzahl | IQWiG-Bewertung |
|---|---|---|
| GKV-Zielpopulation (Untergrenze) | 125 | Unterschätzung aufgrund methodischer Schwächen bei Anteilswerten |
| GKV-Zielpopulation (Obergrenze) | 424 | Angemessenerer Bereich zur Abbildung der Versorgungsrealität |
💡Praxis-Tipp
Bei der Indikationsstellung für Cabozantinib beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom wird vorausgesetzt, dass eine Refraktärität gegenüber Radiojod besteht oder dieses nicht infrage kommt. Zudem muss eine Progression während oder nach einer vorherigen systemischen Therapie dokumentiert sein, wobei die Behandlung laut IQWiG-Bericht nicht zwingend auf eine reine Zweitlinientherapie beschränkt ist.
Häufig gestellte Fragen
Cabozantinib ist für Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem differenziertem Schilddrüsenkarzinom (DTC) indiziert. Voraussetzung ist eine Refraktärität gegenüber Radiojod sowie ein Progress unter oder nach einer systemischen Vortherapie.
Der pharmazeutische Unternehmer schätzt die Zielpopulation auf 125 bis 424 Patienten. Das IQWiG bewertet den Bereich der Obergrenze (424 Patienten) als angemessener, da bei der Untergrenze von einer methodischen Unterschätzung ausgegangen wird.
Laut Anwendungsgebiet ist eine vorherige systemische Therapie erforderlich, unter oder nach der es zu einer Progression kam. Eine Einschränkung auf spezifische Wirkstoffe wie Lenvatinib oder Sorafenib ist dabei nicht vorgegeben.
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Quelle: IQWiG G22-36: Cabozantinib (Schilddrüsenkarzinom) – Addendum zum Auftrag A22-59 (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.