Cannabidiol bei Dravet-Syndrom: Therapie und Dosierung
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) umfasst eine Dossierbewertung von Cannabidiol. Das Arzneimittel wird als sogenanntes Orphan Drug zur Behandlung eines seltenen Leidens eingestuft.
Cannabidiol ist zusammen mit Clobazam für die adjuvante Behandlung von Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Dravet-Syndrom zugelassen. Die Anwendung erfolgt bei betroffenen Personen ab einem Alter von zwei Jahren.
Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Der Bericht fokussiert sich daher auf die Bewertung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie auf die zu erwartenden Therapiekosten.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont die Notwendigkeit begleitender laborchemischer Kontrollen bei der Verordnung von Cannabidiol. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Fachinformation regelmäßige Überprüfungen der Serumtransaminasen und des Gesamtbilirubins erforderlich sind. Zudem ist die Zulassung von Cannabidiol in dieser Indikation an die gleichzeitige Gabe von Clobazam geknüpft.
Häufig gestellte Fragen
Laut Bericht ist Cannabidiol für die adjuvante Behandlung von Krampfanfällen beim Dravet-Syndrom ab einem Alter von zwei Jahren zugelassen.
Ja, der IQWiG-Bericht hält fest, dass die Anwendung von Cannabidiol in dieser Indikation zwingend zusammen mit Clobazam erfolgt.
Der Bericht zitiert die Fachinformation, wonach die Erhaltungsdosis bei zweimal täglich 5 mg/kg Körpergewicht liegt. Eine Steigerung auf bis zu zweimal täglich 10 mg/kg ist möglich.
Gemäß den im Bericht zitierten Vorgaben der Fachinformation sind regelmäßige Kontrollen der Serumtransaminasen sowie des Gesamtbilirubins notwendig.
Das IQWiG schätzt die jährlichen Arzneimittelkosten für die Kombinationstherapie auf etwa 8.843 Euro bis zu knapp 76.000 Euro. Die genauen Kosten sind abhängig von Alter, Gewicht und der individuellen Dosierung.
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Quelle: IQWiG G20-24: Cannabidiol zur Behandlung des Dravet-Syndroms bei Patienten ab 2 Jahren - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (Ablauf Befristung) (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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