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Cannabidiol bei Lennox-Gastaut-Syndrom: IQWiG-Bewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG (G19-18) bewertet das Dossier zu Cannabidiol als Orphan Drug. Das Arzneimittel wird zur adjuvanten Behandlung von Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Lennox-Gastaut-Syndrom eingesetzt.

Die Anwendung erfolgt zusammen mit Clobazam bei Betroffenen ab einem Alter von 2 Jahren. Da es sich um ein Medikament für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen laut Gesetz bereits durch die Zulassung als belegt.

Der Fokus der Bewertung liegt daher ausschließlich auf der Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem werden die zu erwartenden Therapiekosten analysiert.

Empfehlungen

Zielpopulation und Patientenzahlen

Laut Bericht wird die Zahl der infrage kommenden Betroffenen in der GKV auf 2.552 bis 22.651 geschätzt. Diese Zahlen basieren auf Literaturdaten und Routinedatenanalysen.

Das Institut stuft diese Angaben jedoch als unsicher ein. Es wird davon ausgegangen, dass die berechnete Obergrenze eine Überschätzung darstellt.

Therapiekosten

Die Jahrestherapiekosten für Cannabidiol werden im Bericht detailliert analysiert. Die vom pharmazeutischen Unternehmer berechnete Untergrenze von rund 8.782 Euro wird als plausibel bewertet.

Bei der Obergrenze geht der Bericht von einer deutlichen Unterschätzung aus. Folgende Faktoren führen laut Bewertung zu potenziell höheren Kosten von bis zu rund 75.951 Euro:

  • Annahme der möglichen Höchstdosierung laut Fachinformation

  • Berücksichtigung des höheren Körpergewichts erwachsener Betroffener

  • Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen wie Laborkontrollen

Begleitmedikation

Die Kombinationstherapie mit Clobazam ist ein zentraler Bestandteil der Zulassung. Der Bericht weist darauf hin, dass Clobazam als Antiepileptikum der zweiten Wahl bei diesem Syndrom gilt.

Zudem wird betont, dass Kontraindikationen gegen Clobazam den potenziellen Versorgungsanteil von Cannabidiol einschränken können.

Dosierung

Die Dosierungsangaben im Bericht basieren auf der Fachinformation für Cannabidiol.

TherapiephaseDosierungHäufigkeit
Erhaltungsdosis5 mg/kg Körpergewicht2-mal täglich
Maximale Dosis10 mg/kg Körpergewicht2-mal täglich

Kontraindikationen

Der Bericht verweist auf die Fachinformation, laut der unter der Therapie mit Cannabidiol regelmäßige Kontrollen der Serumtransaminasen und des Gesamtbilirubins notwendig sind. Zudem wird auf bestehende Kontraindikationen der zwingend erforderlichen Begleitmedikation Clobazam hingewiesen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Cannabidiol wird empfohlen, die zwingend erforderliche Begleitmedikation mit Clobazam zu beachten. Da Clobazam bei dieser Indikation als Mittel der zweiten Wahl gilt und eigene Kontraindikationen aufweist, sollte die Eignung der Kombinationstherapie vorab sorgfältig geprüft werden. Zudem wird auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen der Leberwerte (Transaminasen, Bilirubin) hingewiesen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Medikament für Betroffene ab 2 Jahren zugelassen. Es wird als adjuvante Therapie in Kombination mit Clobazam eingesetzt.

Die Jahrestherapiekosten variieren stark je nach Körpergewicht und Dosis. Der Bericht schätzt die Kosten auf rund 8.780 Euro bis zu knapp 76.000 Euro bei Erwachsenen unter Höchstdosierung.

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet in diesem Fall nur Patientenzahlen und Kosten.

Gemäß der zitierten Fachinformation sind regelmäßige Kontrollen der Serumtransaminasen und des Gesamtbilirubins erforderlich. Diese verursachen zusätzliche Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung.

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Quelle: IQWiG G19-18: Cannabidiol (Lennox-Gastaut-Syndrom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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