IQWiG2020Neurologie

Lennox-Gastaut-Syndrom (LGS): Cannabidiol-Dosierung

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG (G19-18) bewertet das Dossier zu Cannabidiol als Orphan Drug. Das Arzneimittel wird zur adjuvanten Behandlung von Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Lennox-Gastaut-Syndrom eingesetzt.

Die Anwendung erfolgt zusammen mit Clobazam bei Betroffenen ab einem Alter von 2 Jahren. Da es sich um ein Medikament für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen laut Gesetz bereits durch die Zulassung als belegt.

Der Fokus der Bewertung liegt daher ausschließlich auf der Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem werden die zu erwartenden Therapiekosten analysiert.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Cannabidiol wird empfohlen, die zwingend erforderliche Begleitmedikation mit Clobazam zu beachten. Da Clobazam bei dieser Indikation als Mittel der zweiten Wahl gilt und eigene Kontraindikationen aufweist, sollte die Eignung der Kombinationstherapie vorab sorgfältig geprüft werden. Zudem wird auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen der Leberwerte (Transaminasen, Bilirubin) hingewiesen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Medikament für Betroffene ab 2 Jahren zugelassen. Es wird als adjuvante Therapie in Kombination mit Clobazam eingesetzt.

Die Jahrestherapiekosten variieren stark je nach Körpergewicht und Dosis. Der Bericht schätzt die Kosten auf rund 8.780 Euro bis zu knapp 76.000 Euro bei Erwachsenen unter Höchstdosierung.

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet in diesem Fall nur Patientenzahlen und Kosten.

Gemäß der zitierten Fachinformation sind regelmäßige Kontrollen der Serumtransaminasen und des Gesamtbilirubins erforderlich. Diese verursachen zusätzliche Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung.

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Quelle: IQWiG G19-18: Cannabidiol (Lennox-Gastaut-Syndrom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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