IQWiG2014Onkologie

Ponatinib: Indikation und Therapie bei CML und Ph+ ALL

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die IQWiG-Dossierbewertung G13-02 befasst sich mit dem Wirkstoff Ponatinib. Es handelt sich um eine Bewertung gemäß § 35a SGB V für ein sogenanntes Orphan Drug, also ein Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden.

Bei Orphan Drugs gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung gesetzlich als belegt, solange der GKV-Umsatz unter 50 Millionen Euro liegt. Daher beschränkt sich der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das Institut auf die Prüfung der Patientenzahlen und Therapiekosten.

Ponatinib wird bei erwachsenen Patienten mit chronischer myeloischer Leukämie (CML) sowie bei Philadelphia-Chromosom-positiver akuter Lymphoblastenleukämie (Ph+ ALL) eingesetzt. Voraussetzung ist meist eine Resistenz oder Unverträglichkeit gegenüber Vortherapien wie Dasatinib oder Nilotinib beziehungsweise das Vorliegen einer T315I-Mutation.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Ponatinib als Orphan Drug ist zu beachten, dass der medizinische Zusatznutzen gesetzlich als belegt gilt, solange die Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro nicht überschritten wird. Der Bericht hebt hervor, dass die Zielpopulation streng definiert ist und insbesondere Patienten mit einer T315I-Mutation oder Resistenzen gegen Dasatinib beziehungsweise Nilotinib umfasst.

Häufig gestellte Fragen

Laut der IQWiG-Bewertung belaufen sich die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung auf 77.830,35 Euro pro Patient. Dieser Betrag gilt für beide zugelassenen Anwendungsgebiete.

Das Medikament ist für erwachsene Patienten mit chronischer myeloischer Leukämie (CML) sowie für die Philadelphia-Chromosom-positive akute Lymphoblastenleukämie (Ph+ ALL) zugelassen. Voraussetzung ist in der Regel eine Resistenz oder Intoleranz gegenüber bestimmten Vortherapien.

Der Bericht schätzt die GKV-Zielpopulation für das Anwendungsgebiet CML auf etwa 697 Patienten. Für den Bereich der Ph+ ALL wird von einer deutlich kleineren Gruppe von rund 83 Patienten ausgegangen.

Da es sich um ein zugelassenes Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Das Institut wurde daher ausschließlich mit der Prüfung der Patientenzahlen und Therapiekosten beauftragt.

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Quelle: IQWiG G13-02: Ponatinib - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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