Acne inversa: Secukinumab vs. Adalimumab Zusatznutzen
Hintergrund
Die vorliegende Dossierbewertung des IQWiG untersucht den Zusatznutzen von Secukinumab. Das Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Hidradenitis suppurativa (Acne inversa).
Voraussetzung für die Behandlung ist ein unzureichendes Ansprechen auf eine konventionelle systemische Therapie. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Adalimumab festgelegt.
Hidradenitis suppurativa ist eine chronische Erkrankung, die mit Narbenbildung und Schmerzen einhergeht. Es besteht ein hoher therapeutischer Bedarf an Optionen, die eine anhaltende Schmerzfreiheit und eine Verbesserung der Lebensqualität erzielen.
💡Praxis-Tipp
Ein wesentlicher Aspekt der Bewertung ist das Fehlen von Langzeitdaten im direkten Vergleich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Patientinnen und Patienten, die nach 16 Behandlungswochen nicht auf Secukinumab ansprechen, ein Absetzen der Therapie erwogen werden sollte. Zudem ist vor Behandlungsbeginn eine latente Tuberkulose zwingend auszuschließen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen gegenüber Adalimumab nicht belegt. Es lagen keine geeigneten Studien für einen direkten oder indirekten Vergleich vor.
Der Wirkstoff ist für Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Erkrankung angezeigt. Voraussetzung ist ein unzureichendes Ansprechen auf eine konventionelle systemische Therapie.
Der Bericht nennt antimikrobielle Therapien als Standard. Insbesondere wird eine systemische Kombinationstherapie aus Clindamycin und Rifampicin aufgeführt.
Die Anwendung bei Patienten mit chronisch-entzündlicher Darmerkrankung wird nicht empfohlen. Bei einer Exazerbation bestehender Symptome sollte die Behandlung beendet werden.
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Quelle: IQWiG A23-51: Secukinumab (Hidradenitis suppurativa) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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