Secukinumab bei Psoriasis-Arthritis: IQWiG-Bewertung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A20-80 bewertet den Zusatznutzen von Secukinumab bei erwachsenen Patienten mit aktiver Psoriasis-Arthritis. Die Bewertung erfolgt aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse für die vollständige Zielpopulation.
Im Fokus stehen Patienten, die unzureichend auf eine vorherige Therapie mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika (DMARDs) angesprochen haben. Die Bewertung unterscheidet dabei zwischen bDMARD-naiven und bDMARD-vorbehandelten Personen.
Als Datengrundlage für den direkten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Adalimumab dient die randomisierte, doppelblinde Phase-III-Studie EXCEED. In dieser Studie wurde Secukinumab als Monotherapie untersucht.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen:
bDMARD-naive Patienten unter 65 Jahren
Für erwachsene Patienten unter 65 Jahren mit gleichzeitiger mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis wird ein beträchtlicher Zusatznutzen gegenüber Adalimumab festgestellt.
Dieser Vorteil begründet sich laut Bewertung ausschließlich auf eine signifikante Verbesserung der Hautsymptomatik (PASI 100).
Für die Arthritis-Symptomatik (wie geschwollene oder schmerzhafte Gelenke) und die gesundheitsbezogene Lebensqualität zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Therapien.
bDMARD-naive Patienten ab 65 Jahren
Für die Altersgruppe ab 65 Jahren mit gleichzeitiger mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis liegen keine verwertbaren Daten vor.
Daher ist für diese Patientengruppe ein Zusatznutzen von Secukinumab gegenüber Adalimumab nicht belegt.
bDMARD-vorbehandelte Patienten
Für Patienten, die bereits unzureichend auf biologische DMARDs angesprochen haben, wurden keine Daten vorgelegt.
Ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist für diese Gruppe laut Bericht nicht belegt.
Kombinationstherapie
Die Bewertung stellt fest, dass für die Gabe von Secukinumab in Kombination mit Methotrexat keine Studiendaten vorliegen.
Folglich ist auch in dieser Konstellation ein Zusatznutzen nicht belegt.
Dosierung
Die in der EXCEED-Studie untersuchten Dosierungsschemata umfassen:
| Wirkstoff | Dosierung | Applikationsintervall |
|---|---|---|
| Secukinumab | 300 mg s.c. | Woche 0-4 wöchentlich, danach alle 4 Wochen |
| Adalimumab | 40 mg s.c. | Alle 2 Wochen |
Der Bericht weist darauf hin, dass die Dosis von 300 mg Secukinumab nur für Patienten mit gleichzeitiger mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis oder bei unzureichendem Ansprechen auf TNF-alpha-Inhibitoren zugelassen ist. Für alle anderen Patienten beträgt die empfohlene Dosis laut Fachinformation 150 mg.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht hebt hervor, dass der festgestellte Zusatznutzen von Secukinumab bei bDMARD-naiven Patienten unter 65 Jahren ausschließlich auf einer überlegenen Wirkung bei der Hautsymptomatik (Plaque-Psoriasis) beruht. Bei den Gelenkbeschwerden und der Lebensqualität zeigt sich kein Vorteil gegenüber Adalimumab. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass für Patienten ab 65 Jahren sowie für bDMARD-vorbehandelte Patienten kein Zusatznutzen belegt ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht gibt es einen beträchtlichen Zusatznutzen für bDMARD-naive Patienten unter 65 Jahren mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis. Dieser Vorteil beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die Hautsymptomatik.
Die Bewertung zeigt keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen Secukinumab und Adalimumab bezüglich der Arthritis-Symptomatik. Endpunkte wie geschwollene oder schmerzhafte Gelenke zeigten keine Überlegenheit.
Der Bericht stellt fest, dass für die Kombinationstherapie von Secukinumab mit Methotrexat keine Daten vorgelegt wurden. Ein Zusatznutzen ist in dieser Konstellation daher nicht belegt.
In der EXCEED-Studie wurde Secukinumab in einer Dosis von 300 mg subkutan eingesetzt. Diese Dosis ist spezifisch für Patienten mit begleitender Plaque-Psoriasis oder bei einem vorherigen TNF-alpha-Versagen zugelassen.
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Quelle: IQWiG A20-80: Secukinumab (Psoriasis Arthritis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.