Magenkarzinom (MSI-H/dMMR): Pembrolizumab-Zusatznutzen
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab bei erwachsenen Personen mit nicht resezierbarem oder metastasierendem Magenkarzinom.
Voraussetzung für die Behandlung ist das Vorliegen einer hochfrequenten Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder einer Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR). Zudem muss ein Fortschreiten der Erkrankung während oder nach mindestens einer vorherigen Therapie vorliegen.
Die Bewertung unterscheidet zwischen Personen mit genau einer Vortherapie (Fragestellung 1) und solchen mit mindestens zwei Vortherapien (Fragestellung 2).
💡Praxis-Tipp
Laut Bericht ist die zwingende Voraussetzung für den Einsatz von Pembrolizumab in dieser Indikation ein mittels validierten Tests bestätigter MSI-H- oder dMMR-Tumorstatus. Es wird darauf hingewiesen, dass ein atypisches Ansprechen mit anfänglichem Tumorwachstum auftreten kann, weshalb bei klinisch stabilen Personen eine Weiterbehandlung bis zur Bestätigung des Progresses empfohlen wird.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen nach genau einer Vortherapie. Nach zwei oder mehr Vortherapien gilt ein Zusatznutzen mangels geeigneter Daten als nicht belegt.
Laut Bericht müssen die Tumore auf eine hochfrequente Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder eine Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) getestet werden. Die Bestätigung muss durch einen validierten Test erfolgen.
Die im Bericht zitierte Fachinformation empfiehlt eine Dosis von 200 mg alle 3 Wochen oder 400 mg alle 6 Wochen. Die Gabe erfolgt als intravenöse Infusion über 30 Minuten.
Vor Therapiebeginn sollte eine systemische Gabe von Kortikosteroiden vermieden werden, da dies die Wirksamkeit beeinträchtigen kann. Nach Therapiebeginn ist der Einsatz zur Behandlung immunvermittelter Nebenwirkungen jedoch zulässig.
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Quelle: IQWiG A22-77: Pembrolizumab (Magenkarzinom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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