Pembrolizumab bei Ösophaguskarzinom: IQWiG-Bericht
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A21-144 bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab in Kombination mit einer Platin- und Fluoropyrimidin-basierten Chemotherapie. Die Bewertung bezieht sich auf die Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen, nicht resezierbaren oder metastasierenden Ösophaguskarzinoms.
Eingeschlossen sind zudem Patientinnen und Patienten mit einem HER2-negativen Adenokarzinom des gastroösophagealen Übergangs. Voraussetzung für die Behandlung ist laut Bericht eine PD-L1-Expression des Tumors mit einem Combined Positive Score (CPS) von ≥ 10.
Die Datengrundlage der Nutzenbewertung bildet primär die randomisierte, doppelblinde Studie KEYNOTE 590. Hierbei wurde die Intervention mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie aus Cisplatin und 5-Fluorouracil (5-FU) verglichen.
Empfehlungen
Der Bericht unterteilt die Nutzenbewertung in verschiedene Fragestellungen basierend auf der Tumorhistologie:
Plattenepithelkarzinom (Fragestellung A)
Für Patientinnen und Patienten mit einem Plattenepithelkarzinom des Ösophagus und einem CPS ≥ 10 wurde Pembrolizumab plus Cisplatin und 5-FU untersucht. Als zweckmäßige Vergleichstherapie diente Cisplatin in Kombination mit 5-FU.
HER2-negatives Adenokarzinom (Fragestellung B1)
Bei Vorliegen eines HER2-negativen Adenokarzinoms des Ösophagus oder des gastroösophagealen Übergangs (CPS ≥ 10) erfolgte ebenfalls ein Vergleich. Die zweckmäßige Vergleichstherapie umfasste hierbei:
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Cisplatin in Kombination mit 5-FU
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Alternativ Cisplatin in Kombination mit Capecitabin
HER2-positives Adenokarzinom (Fragestellung B2)
Für die Gruppe mit HER2-positivem Adenokarzinom und einem CPS ≥ 10 legte der Gemeinsame Bundesausschuss eine HER2-zielgerichtete Therapie als Vergleich fest. Laut Bericht reichte der pharmazeutische Unternehmer für diese spezifische Teilpopulation keine separaten Daten ein.
Unsicherheiten in der Studiendurchführung
Die Bewertung identifiziert methodische Abweichungen in der Zulassungsstudie KEYNOTE 590 gegenüber den Fachinformationen:
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Die Cisplatin-Gabe war auf 6 Zyklen begrenzt, was laut Bericht eine Unsicherheit darstellt.
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Die 5-FU-Dosierung lag mit 4000 mg/m2 Körperoberfläche pro Zyklus unter der zugelassenen Dosis von 5000 mg/m2.
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Die Pembrolizumab-Gabe war auf 35 Zyklen limitiert, was jedoch als nicht relevante Einschränkung gewertet wird.
Dosierung
Der Bericht weist auf eine Diskrepanz zwischen der in der Studie verwendeten und der zugelassenen Dosierung von 5-Fluorouracil (5-FU) hin.
| Quelle | 5-FU Gesamtdosis pro Zyklus | Applikationsschema |
|---|---|---|
| Studie KEYNOTE 590 | 4000 mg/m2 KOF | z.B. 800 mg/m2 an Tag 1-5 oder 1000 mg/m2 an Tag 1-4 |
| Fachinformation (Zulassung) | 5000 mg/m2 KOF | 1000 mg/m2 an Tag 1-5 |
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass die in der Zulassungsstudie KEYNOTE 590 verwendete Dosierung von 5-Fluorouracil (4000 mg/m2 pro Zyklus) von der offiziellen Fachinformation (5000 mg/m2 pro Zyklus) abweicht. Zudem wird eine Unsicherheit bezüglich der Therapiedauer mit Cisplatin beschrieben, da diese in der Studie auf sechs Zyklen begrenzt war. Es wird empfohlen, diese methodischen Einschränkungen bei der Interpretation der Studienergebnisse im klinischen Alltag zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht untersucht erwachsene Personen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Ösophaguskarzinom. Voraussetzung ist eine PD-L1-Expression mit einem Combined Positive Score (CPS) von ≥ 10.
Für das Plattenepithelkarzinom des Ösophagus (CPS ≥ 10) wird Cisplatin in Kombination mit 5-Fluorouracil als Vergleichstherapie herangezogen. Dies entspricht der Fragestellung A des Berichts.
In der zugrundeliegenden Studie KEYNOTE 590 war die Behandlung mit Cisplatin auf maximal sechs Zyklen beschränkt. Da Fachinformationen und Leitlinien keine solche Begrenzung vorsehen, entsteht laut Bewertung eine Unsicherheit bezüglich der optimalen Behandlungsdauer.
Die Behandlungsdauer mit Pembrolizumab war in der Studie auf maximal 35 Zyklen, also etwa zwei Jahre, begrenzt. Der Bericht wertet dies jedoch nicht als relevante Einschränkung für die Nutzenbewertung.
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Quelle: IQWiG A21-144: Pembrolizumab (Ösophaguskarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.