Magenkarzinom Pembrolizumab: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A24-02 aus dem Jahr 2024 bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab in der Erstlinientherapie. Das Anwendungsgebiet umfasst das lokal fortgeschrittene, nicht resezierbare oder metastasierende HER2-negative Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (GEJ).
Voraussetzung für die Therapie ist eine PD-L1-Expression des Tumors mit einem Combined Positive Score (CPS) von ≥ 1. Die Behandlung erfolgt in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierten Chemotherapie.
Die Bewertung basiert primär auf den randomisierten, kontrollierten Studien KEYNOTE 062, KEYNOTE 590 und KEYNOTE 859. Es wird der Vergleich gegenüber der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie untersucht.
Empfehlungen
Die Nutzenbewertung liefert folgende zentrale Ergebnisse hinsichtlich des Zusatznutzens:
Gesamtüberleben
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt die metaanalytische Auswertung einen statistisch signifikanten Unterschied zugunsten der Kombinationstherapie. Laut Bewertung ergibt sich daraus ein Hinweis auf einen Zusatznutzen von Pembrolizumab plus Chemotherapie.
Dieser Vorteil wird im Vergleich zur alleinigen Chemotherapie (Placebo plus Chemotherapie) gesehen. Die Ergebnissicherheit wird aufgrund von Unsicherheiten in den Studienpopulationen als mäßig eingestuft.
Morbidität und Lebensqualität
Für weitere patientenrelevante Endpunkte konnten laut Bericht keine geeigneten Daten für eine Zusammenfassung herangezogen werden. Dies betrifft folgende Bereiche:
-
Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)
-
Symptomatik (EORTC QLQ-C30, EORTC QLQ-STO22)
-
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
-
Nebenwirkungen
Für diese Kategorien ist ein Zusatznutzen von Pembrolizumab in Kombination mit Chemotherapie im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.
Dosierung
Der Bericht diskutiert spezifische Dosierungen der Chemotherapie-Komponente 5-Fluorouracil (5-FU), die in den Zulassungsstudien verwendet wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese teilweise von der Fachinformation abweichen.
| Medikament | Dosierung in den Studien | Zykluslänge |
|---|---|---|
| 5-Fluorouracil (5-FU) | 800 mg/m² KOF/Tag an Tag 1 bis 5 | 3 Wochen |
| 5-Fluorouracil (5-FU) | 1000 mg/m² KOF/Tag an Tag 1 bis 4 | 3 Wochen |
| 5-Fluorouracil (5-FU) Gesamt | 4000 mg/m² KOF/Zyklus | 3 Wochen |
Zudem war die Gabe von Pembrolizumab in den Studien auf maximal 35 Zyklen (etwa 2 Jahre) begrenzt. Gemäß Zulassung ist jedoch eine Fortsetzung bis zum Progress oder bis zum Auftreten unzumutbarer Toxizität vorgesehen.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bewertung weicht die in den Studien verwendete 5-FU-Dosierung (4000 mg/m² pro Zyklus) bei der Behandlung des Ösophaguskarzinoms von der zugelassenen Dosis (5000 mg/m² pro Zyklus) ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen dieser Abweichung auf patientenrelevante Endpunkte unklar sind. Zudem ist zu beachten, dass die Studiendaten eine Therapiebegrenzung auf 35 Zyklen vorsahen, was nicht der offenen Zulassung entspricht.
Häufig gestellte Fragen
Die Bewertung bezieht sich auf Tumoren, die PD-L1 exprimieren und einen Combined Positive Score (CPS) von ≥ 1 aufweisen. Dies gilt für das HER2-negative Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs.
Laut IQWiG-Bericht gibt es einen Hinweis auf einen Zusatznutzen für das Gesamtüberleben. Für Endpunkte wie Lebensqualität oder Nebenwirkungen ist ein Zusatznutzen mangels geeigneter Daten nicht belegt.
Die Therapie erfolgt in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierten Chemotherapie. In den bewerteten Studien wurden unter anderem Cisplatin plus 5-FU oder Oxaliplatin plus Capecitabin eingesetzt.
In den Zulassungsstudien war die Therapie auf maximal 35 Zyklen (etwa 2 Jahre) begrenzt. Die offizielle Zulassung sieht jedoch eine Behandlung bis zum Progress oder bis zu unzumutbarer Toxizität vor.
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Quelle: IQWiG A24-02: Pembrolizumab (Magenkarzinom HER2-negativ) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.