Selpercatinib bei NSCLC: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A22-65 bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs Selpercatinib. Es geht um die Erstlinienbehandlung von erwachsenen Personen mit Rearranged during Transfection (RET)-Fusions-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).
Die Bewertung vergleicht Selpercatinib mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese richtet sich maßgeblich nach der PD-L1-Expression der Tumorzellen.
Für die Bewertung reichte der pharmazeutische Unternehmer Daten aus der unkontrollierten Studie LIBRETTO-001 sowie Vergleiche einzelner Studienarme ein. Randomisierte kontrollierte Studien (RCT) lagen zum Zeitpunkt der Bewertung nicht vor.
Empfehlungen
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Die vom G-BA festgelegte Vergleichstherapie richtet sich nach der PD-L1-Expression der Tumorzellen. Der Bericht listet folgende Optionen auf:
| PD-L1-Expression | Primäre Therapieoptionen | Alternative Kombinationsoptionen |
|---|---|---|
| < 50 % | Platinbasierte Chemotherapie + Pembrolizumab + Pemetrexed | Cisplatin/Carboplatin + Drittgenerationszytostatikum |
| ≥ 50 % | Pembrolizumab als Monotherapie | Platinbasierte Chemotherapie + Pembrolizumab + Pemetrexed |
Bewertung der Evidenz
Das IQWiG stuft die vorgelegten Daten als nicht geeignet ein, um einen Zusatznutzen abzuleiten. Die unkontrollierte Studie LIBRETTO-001 ermöglicht keinen direkten Vergleich.
Zudem wurde in dieser Studie das Merkmal der PD-L1-Expression nicht erhoben. Eine Differenzierung der Studienpopulation nach den Vorgaben des G-BA ist somit nicht möglich.
Methodische Mängel der Vergleiche
Die vom Hersteller vorgelegten Vergleiche einzelner Arme aus retrospektiven Studien weisen laut Bericht entscheidende Mängel auf:
-
Es fehlen Daten zur PD-L1-Expression in den Vergleichsstudien.
-
Es ist unklar, ob die Personen die korrekte zweckmäßige Vergleichstherapie erhielten.
-
Die durchgeführten MAIC-Analysen ohne Brückenkomparator sind für eine Confounderadjustierung unzureichend.
Fazit zum Zusatznutzen
Aufgrund der fehlenden und methodisch unzureichenden Daten kommt der Bericht zu einem eindeutigen Ergebnis. Der Zusatznutzen von Selpercatinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie in der Erstlinie ist nicht belegt.
💡Praxis-Tipp
Bei der Lektüre von Herstellerdossiers zu unkontrollierten Studien wird eine kritische Prüfung der Vergleichspopulationen empfohlen. Der Bericht verdeutlicht, dass fehlende Stratifizierungsmerkmale wie die PD-L1-Expression einen systematischen Vergleich mit der Standardtherapie unmöglich machen können. Indirekte Vergleiche ohne adäquate Confounderadjustierung besitzen eine hohe methodische Unsicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht bewertet Selpercatinib zur Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen NSCLC. Voraussetzung ist das Vorliegen einer RET-Fusion bei erwachsenen Personen.
Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen von Selpercatinib in dieser Indikation nicht belegt. Es lagen keine verwertbaren vergleichenden Daten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
Die Studie LIBRETTO-001 ist unkontrolliert und erlaubt keinen direkten Vergleich. Zudem wurde die PD-L1-Expression nicht erhoben, was eine Zuordnung zur korrekten Vergleichstherapie verhinderte.
Der G-BA legt hier Pembrolizumab als Monotherapie als eine primäre Option fest. Alternativ werden verschiedene platinbasierte Kombinationschemotherapien genannt.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG A22-65: Selpercatinib (Fortgeschrittenes NSCLC mit RET-Fusion) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.